24.04.2013 14:04 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von ÖKO-TEST

Neuer Griff in die Taschen der Versicherten

Kurzfassung: Neuer Griff in die Taschen der VersichertenThesenpapier des Gesamtverbands der Deutschen VersicherungswirtschaftDie Versicherungsbranche will ihre Kunden an möglichen stillen Lasten beteiligen. Axel ...
[ÖKO-TEST - 24.04.2013] Neuer Griff in die Taschen der Versicherten

Thesenpapier des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft
Die Versicherungsbranche will ihre Kunden an möglichen stillen Lasten beteiligen. Axel Kleinlein erklärt die Pläne und warnt vor dem erneuten Griff in die Taschen der Versicherten.
Die Versicherungswirtschaft will nicht nur weiterhin die Beteiligung der Kunden an den stillen Reserven (Bewertungsreserven) kürzen, sie will die Versicherten jetzt auch an möglichen stillen Lasten beteiligen. So steht es in ihrem Thesenpapier "Die Positionen der deutschen Versicherer 2013", in dem sie ihre politischen Forderungen für das Wahljahr 2013 formuliert.
Axel Kleinlein, ehemaliger Vorsitzender des Bund der Versicherten (BdV), erklärt die Pläne der Versicherungslobby und und warnt vor dem erneuten Griff in die Taschen der Versicherten.
ÖKO-TEST: Die Versicherungslobby behauptet: "Bei einem starken Zinsanstieg entstehen hohe stille Lasten auf die im Bestand befindlichen Zinspapiere. Wird ein Versicherungsvertrag in einer Zinsanstiegsphase gekündigt, müssen diese stillen Lasten realisiert werden." Die Kunden sollen dann an diesen stillen Lasten beteiligt werden.
Axel Kleinlein: Selbstverständlich müssen diese stillen Lasten nicht realisiert werden. Zwar notieren die Kurse älterer, niedrig verzinster Anleihen bei einem starken Zinsanstieg an der Börse unter ihrem Nennwert. Doch die Versicherer sind bei einer vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen keinesfalls gezwungen, die Papiere vorzeitig mit Verlust zu verkaufen. Die Zahlungen für gekündigte oder auslaufende Verträge können ohne weiteres aus der laufenden Liquidität finanziert werden, z.B. aus den Prämieneinnahmen. Ihre niedrig verzinsten Anlagen können die Versicherer dann zum Laufzeitende ohne Verluste zurückgeben.
ÖKO-TEST: Die Versicherungslobby behauptet allerdings, dass derzeit Versicherer gezwungen würden, "mitten in der Niedrigzinsphase langlaufende, hochverzinste Anlagen zu verkaufen, um einem kleinen Teil der Sonderausschüttungen für Kunden zu finanzieren".
Axel Kleinlein: Zum einen handelt es sich um verfassungsrechtliche Ansprüche der Kunden und nicht um dubiose "Sonderausschüttungen". Es gibt ein verbrieftes Recht auf diese Ausschüttungen. Diesen verfassungsrechtlichen Anspruch will die Versicherungswirtschaft streichen. Sie stellt sich also gegen die Verfassung. Zum anderen müssen diese hochverzinsten Anlagen gar nicht verkauft werden. Auch die Überschusszahlungen können aus der laufenden Liquidität finanziert werden, z.B. aus den Prämieneinnahmen, für die ist es im derzeitigen Niedrigzinsumfeld ohnehin schwer ist, geeignete Anlagen zu finden. Es gibt also keine Notwendigkeit für die Beteiligung an den Bewertungsreserven diese auch unbedingt zu realisieren. Die Versicherungslobby konstruiert hier wie bei den stillen Lasten eine falsche Kausalkette.
ÖKO-TEST: Die Versicherungslobby behauptet, dass die Ursachen für die vermeintlich noch "gute Verzinsung der Lebensversicherungen" im Kapitalanlagemanagement und den "hochverzinsten Anlagen aus der Vergangenheit" liegen würde. Sie suggeriert, dass diese Anlagen geschützt werden müssten, um die Verzinsung aufrecht zu erhalten.
Axel Kleinlein: Die Versicherungslobby verschweigt, dass die wichtigsten Gewinne mittlerweile nicht mehr aus den Kapitalanlagen herrühren, sondern aus den Kosten- und Risikogewinnen. Diese entstehen, weil den Verbrauchern stets überhöhte Prämien abgeknöpft werden. Diese Überhöhung führt dann zu diesen Zusatzgewinnen, die der Lobbyverband in seiner Stellungnahme verschweigt.
ÖKO-TEST: Die Versicherungslobby fordert Neuregelungen ein, um garantierte Rückkaufswerte zu mindern, wenn ein starker Zinsanstieg zu beobachten ist. Sie wollen die Kunden so zum Ausgleich der stillen Lasten heranziehen.
Axel Kleinlein: Zum einen besteht eine solche Regelung bereits nach 169 (6) VVG. Danach können Versicherer den Rückkaufswert von Renten- und Lebenspolicen schon jetzt angemessen herabsetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer auszuschließen. Der Gesetzgeber hat diese Regelung damals in dem Gesetz auch deswegen verankert, um den Unternehmen bei einem Zinsanstieg ein solches Handeln zu ermöglichen. Der Lobbyverband fordert also eine Regelung, die es schon gibt. Allerdings ist die Befristung im Gesetz auf ein Jahr begrenzt. Die neue Forderung ginge dagegen weiter und würde den Versicherern schlimmstenfalls sogar einen Freibrief geben, die Rückkaufswerte nach Gutdünken zu mindern.

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