Elterngeld-Übergangsregelung schafft Planungssicherheit für Hartz-IV Empfänger
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 07.12.2010
Pressemitteilung vom: 07.12.2010 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Verlängerungsoption kann bis zum 31.12.2010 widerrufen werden Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben eine Vereinbarung getroffen. Noch in diesem Monat wird das BMAS ...
[CDU/CSU-Fraktion - 07.12.2010] Elterngeld-Übergangsregelung schafft Planungssicherheit für Hartz-IV Empfänger
Verlängerungsoption kann bis zum 31.12.2010 widerrufen werden
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben eine Vereinbarung getroffen. Noch in diesem Monat wird das BMAS eine Übergangsregelung erlassen, die Planungssicherheit für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Elterngeld erhalten, schafft. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Es ist erfreulich, dass dank der Übergangsregelung Eltern, die sich auf der Basis der alten Elterngeld-Regeln für ein Kind entschieden haben, künftig nicht benachteiligt werden.
Ab 1.1.2011 wird das Elterngeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet. Diese Neuregelung hätte zur Folge gehabt, dass bedürftige Eltern, die sich für eine verlängerte Bezugsdauer des Elterngeldes entschlossen haben, einen Teil des Elterngelds nicht erhalten hätten.
Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen.
Das bedeutet, dass Elterngeld – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung – nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet wird. Allerdings darf die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden.
Mit der Neuregelung stellen wir für betroffene Eltern verlässliche Rahmenbedingungen her, weil Eltern so ausstehende Zahlungen als Gesamtbetrag erhalten können."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Verlängerungsoption kann bis zum 31.12.2010 widerrufen werden
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben eine Vereinbarung getroffen. Noch in diesem Monat wird das BMAS eine Übergangsregelung erlassen, die Planungssicherheit für Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die Elterngeld erhalten, schafft. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Es ist erfreulich, dass dank der Übergangsregelung Eltern, die sich auf der Basis der alten Elterngeld-Regeln für ein Kind entschieden haben, künftig nicht benachteiligt werden.
Ab 1.1.2011 wird das Elterngeld bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern als Einkommen angerechnet. Diese Neuregelung hätte zur Folge gehabt, dass bedürftige Eltern, die sich für eine verlängerte Bezugsdauer des Elterngeldes entschlossen haben, einen Teil des Elterngelds nicht erhalten hätten.
Vorgesehen ist, dass Eltern, die das Elterngeld über einen Zwei-Jahres-Zeitraum mit monatlich 150 Euro und damit über den 1.1.2011 hinaus beziehen, die Möglichkeit erhalten, diese Verlängerungsoption bis zum 31.12.2010 zu widerrufen.
Das bedeutet, dass Elterngeld – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachzahlung – nicht auf das Arbeitslosengeld-II angerechnet wird. Allerdings darf die Frist zum 31.12.2010 nicht verpasst werden.
Mit der Neuregelung stellen wir für betroffene Eltern verlässliche Rahmenbedingungen her, weil Eltern so ausstehende Zahlungen als Gesamtbetrag erhalten können."
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
Firmenkontakt:
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