Teilhabe gelingt nur im gemeinsamen Dialog von Menschen mit und ohne Behinderung

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 11.03.2011
Pressemitteilung vom: 11.03.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Am kommenden Freitag findet im Deutschen Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und FDP die 1. Lesung des Antrags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Dazu erklärt die ...

[CDU/CSU-Fraktion - 11.03.2011] Teilhabe gelingt nur im gemeinsamen Dialog von Menschen mit und ohne Behinderung


Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Am kommenden Freitag findet im Deutschen Bundestag auf Antrag der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und FDP die 1. Lesung des Antrags zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Dazu erklärt die Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Michalk:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass nur im gemeinsamen Dialog von Menschen mit und ohne Behinderung eine umfassende und uneingeschränkte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen erreicht werden kann. Politik kann durch Anregungen und gute Rahmenbedingungen die Inklusion von Menschen mit Behinderung fördern und einfordern. Sämtliche Hilfen und Aktivitäten müssen jedoch immer situationsbezogen und individuell sein. Je mehr Menschen sich in diesem Prozess engagieren, umso erfolgreicher wird er sein.

In Deutschland leben 8,7 Millionen Menschen, also über zehn Prozent der Bürgerinnen und Bürger, mit einer Behinderung. Angesichts des demografischen Wandels wird der Anteil der Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen weiter steigen. Der Fachkräftemangel erfordert es, verstärkt auch Jugendliche sowie ältere Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln. Das ist für die Unionsfraktion ein wichtiges Ziel."

Hintergrund:

Die Konvention ist seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. In der Konvention werden die universellen Menschenrechte für alle Lebenslagen sowie besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung festgeschrieben. Sie steht für einen Wechsel vom staatlichen Fürsorgeprinzip hin zum Recht auf umfassende gesellschaftliche Teilhabe.


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