Rösler: Bundesbedarfsplangesetz ist Meilenstein für Netzausbau

Kurzfassung: Rösler: Bundesbedarfsplangesetz ist Meilenstein für NetzausbauHeute hat der Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen. Das Gesetz dient der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfa ...
[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 25.04.2013] Rösler: Bundesbedarfsplangesetz ist Meilenstein für Netzausbau

Heute hat der Bundestag das Bundesbedarfsplangesetz beschlossen. Das Gesetz dient der Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für Netzausbauvorhaben auf Übertragungsnetzebene.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Das Bundesbedarfsplangesetz ist ein Meilenstein für den Netzausbau und damit für den Erfolg der Energiewende. Mit dem Gesetz beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren. Die Bundesfachplanung für die länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Vorhaben ist eine große Aufgabe für die Bundesnetzagentur, die dafür bestens vorbereitet ist. Ich erwarte, dass auch bei der Umsetzung der Vorhaben die gute Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern, die sich bei der Erarbeitung des Bundesbedarfsplangesetzes gezeigt hat, fortgesetzt wird. Die Bundesnetzagentur wird gewährleisten, dass die Länder eng in die Prozesse eingebunden werden. Die Diskussionen der vergangenen Wochen stimmen mich zuversichtlich, dass die Verantwortlichen auf allen Ebenen in unserem Lande den Netzausbau inzwischen als nationale Aufgabe begreifen und gemeinsam voranbringen wollen."
Im Bundesbedarfsplan, der als Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz beigefügt ist, sind die 36 Vorhaben aufgeführt, die im Netzentwicklungsplan Strom 2012 bestätigt wurden. Für diese Vorhaben werden die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgelegt. Der konkrete Verlauf der Leitungen sowie die Standorte von Nebenanlagen (z.B. Konverter) werden in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren ermittelt. Rechtsstreitigkeiten hinsichtlich der im Bundesbedarfsplan genannten Vorhaben werden erst- und letztinstanzlich dem Bundesverwaltungsgericht zugewiesen.
Die abschließende Beratung zum Bundesbedarfsplangesetz im Bundesrat ist für Juni 2013 geplant.

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