26.04.2013 09:52 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Fernsehübertragungen via Livestreaming stellen juristisch gesehen die öffentliche Wiedergabe geschützter Werke dar, automatisch stellen sich daher diesbezüglich urheberrechtliche Fragen.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/78749GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Livestreaming womöglich nur noch begrenzt möglich" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Livestreaming womöglich nur noch begrenzt möglich" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.