26.04.2013 14:42 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Carl Zeiss AG

ZEISS bekennt sich zur Sicherheit

Kurzfassung: ZEISS bekennt sich zur SicherheitUnternehmen erhalten Zertifizierung als "Bekannter Versender"ZEISS hat den Status des "Bekannten Versenders" (bV) erhalten. Damit garantiert das Unternehmen, dass es a ...
[Carl Zeiss AG - 26.04.2013] ZEISS bekennt sich zur Sicherheit

Unternehmen erhalten Zertifizierung als "Bekannter Versender"
ZEISS hat den Status des "Bekannten Versenders" (bV) erhalten. Damit garantiert das Unternehmen, dass es alle Sicherheitsvorschriften des Luftfahrtbundesamtes einhält. Am kommenden Montag treten neue Sicherheitsbestimmungen der Europäischen Union zur "sicheren Lieferkette" für Luftfracht in Kraft. Die Verordnung EU 185/2010 bringt weitreichende Änderungen für Luftfrachtdienste mit sich, um den Transport von nicht sicheren und gefährlichen Gütern auszuschließen. Gibt ein behördlich zugelassener "Bekannter Versender" Luftfracht auf, wird sie ohne zusätzliche Kontrollmaßnahmen am Flughafen abgewickelt. Stammt die Sendung hingegen von einem nicht validierten Unternehmen, gilt sie als unsicher und wird physisch kontrolliert. Erhöhte Frachtkosten und Lieferverzögerungen wären die Folgen. Das Luftfahrtbundesamt vergibt das Zertifikat für fünf Jahre.
Für die Zulassung zum "Bekannten Versender" haben die einzelnen ZEISS Unternehmen umfassende Sicherheitsprogramme erstellt, die ihre Systeme per Luftfracht versenden. In den Programmen sind beispielsweise die Verfahren der Produktion, der Verpackung, der Lagerung und des Transports der jeweiligen Systeme beschrieben. "Mit der Zulassung ermöglichen wir eine weiterhin schnelle, reibungslose Verladung von Luftfracht-Sendungen am Flughafen und einen hohen Sicherheitsstandard", erklärt Heiko Winkler, Leiter Konzernsicherheit der Carl Zeiss Gruppe. "Damit garantieren wir unseren Kunden auch eine pünktliche Lieferung".
Neben der lückenlosen Sicherheit innerhalb von ZEISS muss sich das Unternehmen auch von der Zertifizierung seiner jeweiligen Transportunternehmen überzeugen. Ausschließlich sogenannte "Reglementierte Beauftragte" dürfen die Ware abholen und zum Flughafen bringen. Der "Bekannte Versender" ist außerdem für sämtliche Subunternehmer verantwortlich, die er innerhalb des Werkes einsetzt. Dies gilt insbesondere für externe Verpackungsunternehmen, Gebäudedienstleister oder Reinigungsunternehmen. "Wir müssen sicherstellen, dass Unbefugte entweder gar keinen Zutritt zu unseren Betriebsräumen haben oder nur in Begleitung und Beaufsichtigung", so Winkler weiter. Denn nur wenn die sichere Lieferkette eingehalten wird, können die Sendungen auf dem Flughafen direkt in die Flugzeuge verladen werden.
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