29.04.2013 09:58 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Oft glauben Arbeitnehmer, ihnen stünde nach der Kündigung des Arbeitsverhältnisses automatisch ein Anspruch auf Abfindung zu. Dies stimmt jedoch häufig nicht.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Kein grundsätzlicher arbeitsrechtlicher Anspruch auf Abfindung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.