29.04.2013 10:00 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach aktueller Rechtsprechung kann ein Vermieter auch dann ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung haben, wenn die Wohnung zu beruflichen Zwecken genutzt werden soll.
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