29.04.2013 18:44 Uhr in Gesundheit & Wellness von BfM - Beratung für Mediziner
Kein vorschnelles Handeln bei Praxisübergaben
Kein vorschnelles Handeln bei PraxisübergabenKurzfassung: Die Zulassungssperre für niedergelassene Ärzte hat im vergangenen Jahr für reichlich Wirbel gesorgt. Die Panikmache bezüglich des Rückkaufs von Vertragsarztsitzen hat sich hingegen nicht bewahrheitet.
[BfM - Beratung für Mediziner - 29.04.2013] Einige Dienstleister im Markt für Beratung von Medizinern drängen durch eine falsche Auslegung des Versorgungsstrukturgesetz viele Ärzte oftmals unnötig zu schnellem Handeln. Damit sollen möglicherweise Beratungsmandate gewonnen werden. Neu ist in diesem Jahr lediglich, dass jede Ausschreibung für einen Vertragsarztsitz seitens des Zulassungsausschusses mehr Zeit und Disziplin benötigt. Der Ausschuss sieht für die Ausschreibung einen Zeitraum von bis zu neun Monaten vor. Der seit fast 30 Jahren in diesem Bereich tätige René Deutschmann von BfM, Beratung für Mediziner in Berlin, rät allerdings seit jeher, dass die Vorbereitung einer Praxisübergabe zwölf bis 15 Monate in Anspruch nehmen sollte. Schließlich möchten Praxisinhaber ihr Lebenswerk, Patienten und auch Personal gesichert und geordnet an einen Nachfolger übergeben. Für den potenziellen Käufer einer Praxis spielen natürlich der Standort und auch die wirtschaftlichen Zahlen der abzugebenden Praxis eine große Rolle. Doch in Berlin haben Ärzte, die ihre Praxis abgeben wollen, gute Karten. Denn hier wird nach wie vor jeder Vertragsarztsitz, selbst die in den Außenbezirk gelegenen, verkauft. Die teilweise geäußerte Befürchtung, dass die Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenkassen Vertragsarztsitze zurückkaufen, ist nicht eingetreten. Politiker aller Couleur sind sich einig, dass aufgrund des bestehenden Ärztemangels die beschlossene Zulassungssperre langfristig nicht zu halten sein wird.
Niederlassungswillige Mediziner zahlen weiterhin hohe Kaufpreise
Für Mediziner, die ihre Praxis abgeben wollen, sind die Zeiten daher weiterhin gut. Denn niederlassungswillige Mediziner sind bereit für Praxen mit entsprechenden Patientenstamm hohe Preise zu zahlen. Auch die derzeitige Steuerrechtsprechung ist günstig. "Gekaufte Praxen sind aktuell über drei Jahre abschreibbar", erläutert René Deutschmann von BfM, Beratung für Mediziner. Medizinische Versorgungszentren wurden von einigen im Gesundheitsmarkt auch als mögliches "Schreckgepenst" für niedergelassene Ärzte tituliert. Auch diese Befürchtung hat sich als falsch erwiesen. Denn viele dieser Zentren verlieren aufgrund wirtschaftlicher Fehler an Bedeutung und immer weniger Krankenhaus-Manager sind motiviert, sogenannte Krankenhaus-MVZ zu gründen oder auszubauen.
Alles rund um Praxenübergaben und weitere wertvolle Informationen für niedergelassene Ärzte oder solche, die es werden wollen, finden Sie auf der neu gestalteten Internetseite von Beratung für Mediziner.
Niederlassungswillige Mediziner zahlen weiterhin hohe Kaufpreise
Für Mediziner, die ihre Praxis abgeben wollen, sind die Zeiten daher weiterhin gut. Denn niederlassungswillige Mediziner sind bereit für Praxen mit entsprechenden Patientenstamm hohe Preise zu zahlen. Auch die derzeitige Steuerrechtsprechung ist günstig. "Gekaufte Praxen sind aktuell über drei Jahre abschreibbar", erläutert René Deutschmann von BfM, Beratung für Mediziner. Medizinische Versorgungszentren wurden von einigen im Gesundheitsmarkt auch als mögliches "Schreckgepenst" für niedergelassene Ärzte tituliert. Auch diese Befürchtung hat sich als falsch erwiesen. Denn viele dieser Zentren verlieren aufgrund wirtschaftlicher Fehler an Bedeutung und immer weniger Krankenhaus-Manager sind motiviert, sogenannte Krankenhaus-MVZ zu gründen oder auszubauen.
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Weitere Informationen
BfM - Beratung für Mediziner, Herr René Deutschmann
Greifenhagener Str. 7, 10437 Berlin, Deutschland
Tel.: +49 (0)30 43 73 41 60; http://www.bfmberlin.de
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