30.04.2013 10:04 Uhr in Gesundheit & Wellness von WEDOpress GmbH
Keuchhusten - Auch für Erwachsene gilt: Nur Impfung und konsequente Auffrischungen können sicher schützen!
Wie die Kinder: Auch Erwachsene können sich mit Pertussis anstecken!Kurzfassung: Auch Erwachsene können ganz schön kindisch sein - wie hier die beiden auf dem Spielplatz beim Schaukeln. Aber noch etwas haben Erwachsene mit Kindern gemeinsam: Sie können beispielsweise an Keuchhusten erkranken! Das Durchschnittsalter der Erkrankten beträgt inzwischen etwa 42 Jahre! Die Ständige Impfkommission empfiehlt daher schon seit 2009, dass sich alle Erwachsenen einmalig gegen Keuchhusten impfen lassen sollen - mit einer Dreifach-Impfung, die gleichzeitig auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt.
Da sich die Pertussis bei Erwachsenen oft als hartnäckige Bronchitis oder starker Erkältungshusten tarnt und die typischen Symptome, wie sie bei Kindern auftreten, fehlen, werden Erwachsene - ohne es zu wissen - zum Ansteckungsrisiko für Säuglinge und andere Ungeimpfte. Insbesondere bei Säuglingen kann eine Keuchhusten-Infektion jedoch zu bedrohlichem Atemstillstand führen. Um eine hohe Impfrate in der Bevölkerung, die so genannte Herdenimmunität zu erreichen, sollten alle Auffrischungen des Impfschutzes penibel eingehalten werden. Impfpläne für alle Altersstufen findet man im Internet unter www.gesundes-kind.de. Dort kann man sich auch vom "Vergissmeinnicht-Service" per SMS oder Mail an die wichtigen Termine erinnern lassen, sogar eine App fürs iPhone steht bereit.
Da sich die Pertussis bei Erwachsenen oft als hartnäckige Bronchitis oder starker Erkältungshusten tarnt und die typischen Symptome, wie sie bei Kindern auftreten, fehlen, werden Erwachsene - ohne es zu wissen - zum Ansteckungsrisiko für Säuglinge und andere Ungeimpfte. Insbesondere bei Säuglingen kann eine Keuchhusten-Infektion jedoch zu bedrohlichem Atemstillstand führen. Um eine hohe Impfrate in der Bevölkerung, die so genannte Herdenimmunität zu erreichen, sollten alle Auffrischungen des Impfschutzes penibel eingehalten werden. Impfpläne für alle Altersstufen findet man im Internet unter www.gesundes-kind.de. Dort kann man sich auch vom "Vergissmeinnicht-Service" per SMS oder Mail an die wichtigen Termine erinnern lassen, sogar eine App fürs iPhone steht bereit.
[WEDOpress GmbH - 30.04.2013] Keuchhusten -
Nur Impfung und konsequente Auffrischungen können sicher schützen!
Heute sind mehr Erwachsene und Jugendliche von der früher typischen Kinderkrankheit betroffen. Weil bei ihnen die typischen Keuchhusten-Symptome fehlen, wird oft nur eine Bronchitis oder ein hartnäckiger Husten diagnostiziert. Betroffene stellen jedoch für nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar, denn bei Säuglingen kann eine Pertussis-Infektion zu lebensbedrohlichem Atemstillstand führen.
Übertragung durch Tröpfchen...
Die Bakterien (Bordetella pertussis), die Keuchhusten verursachen, werden durch Tröpfchen übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können diese Tröpfchen bis zu einem Meter weit fliegen. 80 bis 100 Prozent derjenigen, die mit den Keimen in Kontakt kommen, werden infiziert.
Nicht-Impfen birgt Risiko...
Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit kann bei bis zu 20 Tagen liegen. Es ist dann nur schwer nachzuvollziehen, wo bzw. bei wem sich ein Baby angesteckt hat. In den meisten Fällen sind es aber die engsten Kontaktpersonen: Eltern, ältere Geschwister, aber auch Großeltern, Paten-Tanten und Paten-Onkels, die es versäumt haben, ihren Impfschutz aufzufrischen.
Neugeborene sind schutzlos ausgeliefert...
Gegen viele Krankheitserreger sind Neugeborene und Säuglinge gefeit, denn von der Mutter übernommene Antikörper schützen sie auch noch einige Wochen nach der Geburt. Bei Keuchhusten gibt es diesen so genannten Nestschutz nicht und die Schutzimpfung ist erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat möglich. Neugeborene sind daher bei einer Ansteckung besonders gefährdet, einen bedrohlichen Atemstillstand zu erleiden.
Impfung - sicherer Schutz für Groß und Klein...
Nur ein wirksamer Impfschutz kann vor dem belastenden, gefährlichen und langwierigen Keuchhusten schützen. Dabei kommt es darauf an, dass zum Schutz der ganz Kleinen, alle Familienmitglieder gegen eine Keuchhusteninfektion geimpft sind. Frauen mit Kinderwunsch sollten schon vor einer geplanten Schwangerschaft auf ausreichenden Impfschutz achten.
Kein lebenslanger Schutz - Auffrischung wichtig...
Die Grundimpfung der Babys gegen Keuchhusten erfolgt im Rahmen einer Sechsfach-Impfung ab dem vollendeten 2. Lebensmonat in vier Impfdurchgängen, die spätestens mit dem 14. Lebensmonat abgeschlossen sein sollte.
Da der Impfschutz jedoch nicht lebenslang anhält, ist die regelmäßige Auffrischung ebenso wichtig: Sie soll zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr sowie zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr erfolgen. Seit 2009 empfiehlt die STIKO - die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut -, dass sich auch alle Erwachsenen gegen Keuchhusten impfen lassen sollen. Für alle Auffrischungs- bzw. Booster-Impfungen wird ein Dreifach-Impfstoff eingesetzt, der gleichzeitig auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt.
Die STIKO strebt mit ihren Empfehlungen die so genannte Herdenimmunität an, d.h. je höher die Impfquote und damit die Immunität in der gesamten Bevölkerung ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Infektionskrankheiten sich über Ungeimpfte ausbreiten können. Die aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene und alle wichtigen Informationen über Keuchhusten & Co. kann man auch im Internet nachlesen unter www.gesundes-kind.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de.
Eine weitere Unterstützung für die Gesundheit der Bevölkerung kommt auch von der Bundesregierung: Der Bundestag hat im Februar 2012 die Meldepflicht für Keuchhusten sowie für Röteln, Mumps und Windpocken beschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat steht jedoch noch aus. Ihrer Zeit voraus sind die so genannten Neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in denen eine Meldepflicht für Keuchhusten bereits besteht.
Nur Impfung und konsequente Auffrischungen können sicher schützen!
Heute sind mehr Erwachsene und Jugendliche von der früher typischen Kinderkrankheit betroffen. Weil bei ihnen die typischen Keuchhusten-Symptome fehlen, wird oft nur eine Bronchitis oder ein hartnäckiger Husten diagnostiziert. Betroffene stellen jedoch für nicht geimpfte Säuglinge und Kleinkinder ein nicht zu unterschätzendes Risiko dar, denn bei Säuglingen kann eine Pertussis-Infektion zu lebensbedrohlichem Atemstillstand führen.
Übertragung durch Tröpfchen...
Die Bakterien (Bordetella pertussis), die Keuchhusten verursachen, werden durch Tröpfchen übertragen. Beim Husten, Niesen oder Sprechen können diese Tröpfchen bis zu einem Meter weit fliegen. 80 bis 100 Prozent derjenigen, die mit den Keimen in Kontakt kommen, werden infiziert.
Nicht-Impfen birgt Risiko...
Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit kann bei bis zu 20 Tagen liegen. Es ist dann nur schwer nachzuvollziehen, wo bzw. bei wem sich ein Baby angesteckt hat. In den meisten Fällen sind es aber die engsten Kontaktpersonen: Eltern, ältere Geschwister, aber auch Großeltern, Paten-Tanten und Paten-Onkels, die es versäumt haben, ihren Impfschutz aufzufrischen.
Neugeborene sind schutzlos ausgeliefert...
Gegen viele Krankheitserreger sind Neugeborene und Säuglinge gefeit, denn von der Mutter übernommene Antikörper schützen sie auch noch einige Wochen nach der Geburt. Bei Keuchhusten gibt es diesen so genannten Nestschutz nicht und die Schutzimpfung ist erst ab dem vollendeten zweiten Lebensmonat möglich. Neugeborene sind daher bei einer Ansteckung besonders gefährdet, einen bedrohlichen Atemstillstand zu erleiden.
Impfung - sicherer Schutz für Groß und Klein...
Nur ein wirksamer Impfschutz kann vor dem belastenden, gefährlichen und langwierigen Keuchhusten schützen. Dabei kommt es darauf an, dass zum Schutz der ganz Kleinen, alle Familienmitglieder gegen eine Keuchhusteninfektion geimpft sind. Frauen mit Kinderwunsch sollten schon vor einer geplanten Schwangerschaft auf ausreichenden Impfschutz achten.
Kein lebenslanger Schutz - Auffrischung wichtig...
Die Grundimpfung der Babys gegen Keuchhusten erfolgt im Rahmen einer Sechsfach-Impfung ab dem vollendeten 2. Lebensmonat in vier Impfdurchgängen, die spätestens mit dem 14. Lebensmonat abgeschlossen sein sollte.
Da der Impfschutz jedoch nicht lebenslang anhält, ist die regelmäßige Auffrischung ebenso wichtig: Sie soll zwischen dem 5. und 6. Lebensjahr sowie zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr erfolgen. Seit 2009 empfiehlt die STIKO - die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut -, dass sich auch alle Erwachsenen gegen Keuchhusten impfen lassen sollen. Für alle Auffrischungs- bzw. Booster-Impfungen wird ein Dreifach-Impfstoff eingesetzt, der gleichzeitig auch gegen Diphtherie und Tetanus schützt.
Die STIKO strebt mit ihren Empfehlungen die so genannte Herdenimmunität an, d.h. je höher die Impfquote und damit die Immunität in der gesamten Bevölkerung ist, desto geringer ist die Gefahr, dass Infektionskrankheiten sich über Ungeimpfte ausbreiten können. Die aktuellen Impfkalender für Kinder und Erwachsene und alle wichtigen Informationen über Keuchhusten & Co. kann man auch im Internet nachlesen unter www.gesundes-kind.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de.
Eine weitere Unterstützung für die Gesundheit der Bevölkerung kommt auch von der Bundesregierung: Der Bundestag hat im Februar 2012 die Meldepflicht für Keuchhusten sowie für Röteln, Mumps und Windpocken beschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat steht jedoch noch aus. Ihrer Zeit voraus sind die so genannten Neuen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, in denen eine Meldepflicht für Keuchhusten bereits besteht.
Weitere Informationen
WEDOpress GmbH, Frau Angelika Lemp
Sossenheimer Weg 50, 65824 Schwalbach, Deutschland
Tel.: 06196 9519968; http://www.wedopress.de
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Autor der Pressemeldung "Keuchhusten - Auch für Erwachsene gilt: Nur Impfung und konsequente Auffrischungen können sicher schützen!" ist WEDOpress GmbH, vertreten durch Angelika Lemp.