02.05.2013 09:24 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wenn ein Vermieter seine vermietete Wohnung in Zukunft ausschließlich für rein berufliche Zwecke gebrauchen möchte, soll eine Eigenbedarfskündigung demnach auch möglich sein.
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Herr M Rainer
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Die Pressemeldung "BGH: Eigenbedarfskündigungen von Wohnungen für rein berufliche Zwecke können durchaus möglich sein" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Eigenbedarfskündigungen von Wohnungen für rein berufliche Zwecke können durchaus möglich sein" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.