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BGH: Eigenbedarfskündigungen von Wohnungen für rein berufliche Zwecke können durchaus möglich sein
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Wenn ein Vermieter seine vermietete Wohnung in Zukunft ausschließlich für rein berufliche Zwecke gebrauchen möchte, soll eine Eigenbedarfskündigung demnach auch möglich sein. ... weiter lesen Quelle
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