Neuer Richter beim Bundesgerichtshof

Kurzfassung: Neuer Richter beim Bundesgerichtshof Der Bundespräsident hat Vorsitzenden Richter am Landgericht Prof. Dr. Andreas Mosbacher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.Richter am Bundesgerichtshof Prof ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 02.05.2013] Neuer Richter beim Bundesgerichtshof

Der Bundespräsident hat Vorsitzenden Richter am Landgericht Prof. Dr. Andreas Mosbacher zum Richter am Bundesgerichtshof ernannt.
Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Mosbacher ist 46 Jahre alt. Nach Ablegung seiner juristischen Staatsprüfungen trat er 1998 in den Justizdienst des Bundeslandes Berlin ein. Er war als Proberichter beim Amtsgericht Charlottenburg, bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht Berlin eingesetzt, bevor er im Jahr 2001 zum Richter am Landgericht Berlin ernannt wurde. Nach Tätigkeiten als Beisitzer in Zivil- und Strafkammern wurde er von 2004 bis 2006 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Danach kehrte er zum Landgericht Berlin zurück und übernahm dort die kommissarische Leitung einer allgemeinen Strafkammer und später einer Wirtschaftsstrafkammer. Im Oktober 2007 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Landgericht befördert und hat seitdem verschiedene Strafkammern geleitet.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Herrn Prof. Dr. Mosbacher dem 1. Strafsenat zugewiesen, der u. a. für Steuerstrafsachen zuständig ist.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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