Eingliederungsbeitrag der BA muss zur Disposition stehen

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 11.03.2011
Pressemitteilung vom: 11.03.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich des Urteiles des Bundesarbeitsgerichtes zum Abschluss befristeter Arbeitsvertraege mit dem Befristungsgrund Haushalt bei der Bundesagentur fuer Arbeit erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 11.03.2011] Eingliederungsbeitrag der BA muss zur Disposition stehen


Anlaesslich des Urteiles des Bundesarbeitsgerichtes zum Abschluss befristeter Arbeitsvertraege mit dem Befristungsgrund Haushalt bei der Bundesagentur fuer Arbeit erklaert die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Anette Kramme:

Das gestrige Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist erfreulich. Es ist gut fuer Arbeitnehmer und Arbeitsuchende, dass die Befristung von Stellen durch die Bundesagentur fuer Arbeit wegen nur befristeter Haushaltsmittel rechtlich nicht zulaessig ist.

Zum einen schafft dies fuer die Arbeitnehmer bei der Bundesagentur fuer Arbeit mehr Arbeitsplatzsicherheit. Ganz unmittelbar werden hiervon 4.200 Mitarbeiter der Bundesagentur fuer Arbeit profitieren.

Gleichzeitig profitieren die Arbeitsuchenden. Sie haben kuenftig einen festen Ansprechpartner, der sich mit vollem Engagement um den einzelnen Arbeitsuchenden kuemmern kann, weil er nicht staendig wechselt und nicht selber um seine Stelle fuerchten muss.

Klar ist aber auch: Die Bundesregierung muss dafuer Sorge tragen, dass der Bundesagentur fuer Arbeit hierzu die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfuegung stehen. Deshalb ist es notwendig, den Eingliederungsbeitrag, den die Bundesagentur fuer Arbeit an den Bund leistet, sukzessive zurueckzufuehren. Es kann nicht sein, dass die Bundesagentur regelmaessig das Geld der Beitragszahler an den Bund ueberweist und diese Mittel gleichzeitig fehlen, um ihre Mitarbeiter zu bezahlen.


Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69

Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.

Firmenkontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69

Die Pressemeldung "Eingliederungsbeitrag der BA muss zur Disposition stehen" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Eingliederungsbeitrag der BA muss zur Disposition stehen" ist SPD-Bundestagsfraktion.