Bundesverbraucherministerium macht Stellungnahmen zur geplanten Tabakrichtlinie öffentlich

Kurzfassung: Bundesverbraucherministerium macht Stellungnahmen zur geplanten Tabakrichtlinie öffentlichDas Bundesverbraucherministerium will die aktuelle Debatte über die neue Tabakproduktrichtlinie der Europäi ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 03.05.2013] Bundesverbraucherministerium macht Stellungnahmen zur geplanten Tabakrichtlinie öffentlich

Das Bundesverbraucherministerium will die aktuelle Debatte über die neue Tabakproduktrichtlinie der Europäischen Union transparent machen. Dazu hat das Ministerium heute Stellungnahmen betroffener Interessenvertreter auf der Internetseite www.bmelv.de/tabakrichtlinie veröffentlicht.
"Wir wollen die Diskussion über einen besseren Schutz der Menschen vor den Gefahren des Rauchens offensiv und öffentlich führen. Die Debatte muss raus aus den Hinterzimmern. Deshalb setze ich hier auf volle Transparenz", sagt Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. Jeder Bürger habe den Anspruch zu wissen, welche Interessengruppe mit welchen Argumenten welche Haltung einnimmt.
Die EU-Tabakproduktrichtlinie regelt die Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Am 19. Dezember 2012 hatte die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie vorgelegt. Mitte März 2013 hatten Gesundheits- und Verbraucherschützer, betroffene Wirtschaftsverbände sowie Vertreter der Bundesländer an einer mündlichen Anhörung im Bundesverbraucherministerium teilgenommen und ihre Positionen dargelegt. Mit der Veröffentlichung schriftlicher Stellungnahmen im Internet soll größtmögliche Transparenz bei der Entscheidungsfindung im Sinne des Rahmenübereinkommens der Weltgesundheitsorganisation WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs erreicht werden.
Bundesverbraucherministerin Aigner begrüßt die Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie: "Tabakprävention, das heißt der Schutz der Menschen vor gesundheitlichen Schäden, die durch Tabakkonsum verursacht werden können, ist und bleibt eine wichtige Aufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes", so Aigner. "Nichtraucherschutz geht jeden an. Gerade Kinder und Jugendliche müssen so gut wie möglich geschützt werden." Gegenwärtig prüft die Bundesregierung den von der EU-Kommission vorgelegten Entwurf zur Revision der Tabakprodukt-Richtlinie.
Der Entwurf der Kommission umfasst zahlreiche Maßnahmen. Im Fokus der öffentlichen Diskussion stehen unter anderem größere Warnhinweise und Schockfotos. Wie wirkungsvoll Schockfotos sind und ob sie geeignet sind, Jugendliche vom Rauchen abzuhalten, wird derzeit geprüft. Sofern die EU-Kommission deren Wirksamkeit untermauert, steht das Bundesverbraucherministerium diesem Instrument offen gegenüber. Ergänzend zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie tritt das Bundesverbraucherministerium weiter für ein vollständiges Verbot der Außen(plakat)werbung sowie der Kinowerbung für Tabakerzeugnisse ein. Das Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakkonsums vom 21. Mai 2003 hat Deutschland bisher noch nicht vollständig umgesetzt. Zahlreiche wissenschaftliche Studien zeigen, dass insbesondere die Außenwerbung für Tabakerzeugnisse Jugendliche zum erstmaligen oder zusätzlichen Tabakkonsum motiviert.
Weitere Informationen, unter anderem zu Tabakzusatzstoffen sowie zum WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, unter: www.bmelv.de/nichtraucherschutz

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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