03.05.2013 13:02 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Flughafen Köln/Bonn

Neue Gebührenordnung am Köln Bonn Airport in Kraft

Kurzfassung: Neue Gebührenordnung am Köln Bonn Airport in KraftSeit dem 22. April gilt am Köln Bonn Airport eine neue Gebührenordnung: Laute Flugzeuge müssen nun deutlich mehr bezahlen als leisere, insbesonde ...
[Flughafen Köln/Bonn - 03.05.2013] Neue Gebührenordnung am Köln Bonn Airport in Kraft

Seit dem 22. April gilt am Köln Bonn Airport eine neue Gebührenordnung: Laute Flugzeuge müssen nun deutlich mehr bezahlen als leisere, insbesondere wenn sie nachts fliegen. Der vom Lärm abhängige Teil der Landegebühren ist gemäß der neuen Gebührenordnung deutlich größer. Zusätzlich bietet der Flughafen massive finanzielle Anreize für Fluggesellschaften, die neue, lärmarme Flugzeuge einsetzen. Bis zu 1 Million Euro können Airlines beim Einsatz der Typen Boeing 777, Boeing 747/800 oder Airbus A330 in drei Jahren einsparen.
"Die neue Gebührenordnung und unser Rabattprogramm sollen eine Lenkungswirkung haben und Airlines dazu bringen, leiseres Fluggerät einzusetzen", erläutert Flughafenchef Michael Garvens. "Die Anhebung der lärmabhängigen Gebühren ist eine wesentliche Verbesserung unseres Lärmminderungs-Konzepts."
Die neue Gebührenordnung teilt die Flugzeuge in 11 Lärmklassen; bisher waren es 7. Dadurch ergibt sich ein größerer Abstand zwischen Lauten und Leiseren. Bisher variierten die Lärmzuschläge in der Nacht zwischen 20 und 1.120 Euro. Zukünftig werden zwischen 50 und 1.475 Euro fällig. Der Lärmzuschlag verteuert sich so beispielsweise für eine MD11 um mehr als das Dreifache von 280 auf 925 Euro. Für eine Boeing 747/400 erhöht sich der Zuschlag nachts von 280 auf 650 Euro. Im Durchschnitt sind die Lärmentgelte nachts ungefähr doppelt so hoch wie am Tag.
Für Airlines, die laute Flugzeuge durch leisere ersetzen, gewährt der Flughafen Köln/Bonn einen Gebührenrabatt. Bei 6 Landungen pro Woche beläuft sich die Einsparung bei einer Boeing 747/800 auf 985.000 Euro, bei einer Boeing 777 auf 875.000 Euro.
Die Gebühren für die Nutzung eines Flughafens setzen sich aus vielen Komponenten zusammen. Bei den Landeentgelten sind das Gewicht des Flugzeugs und die Lärmemissionen maßgeblich. Hinzu kommt ein auf Schadstoffe bezogener emissionsabhängiger Teil und bei Passagierflügen ein Passagierentgelt. Der lärmabhängige Teil steigt nach der neuen Regelung auf bis zu 33 Prozent.
Die Gebührenordnung ist vom NRW-Verkehrsministerium genehmigt worden. Die Erhöhung beträgt insgesamt 3 Prozent. Die Landeentgelte wurden am Köln Bonn Airport zuletzt 2001 erhöht.

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