06.05.2013 09:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Zurich Gruppe Deutschland
Umzugshelfer: Wer zahlt, wenns bricht?
Kurzfassung: Umzugshelfer: Wer zahlt, wenns bricht?Bonn, 6. Mai 2013: Rund fünf Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr in eine neue Bleibe. Nicht alle engagieren dabei ein professionelles Umzugsunternehmen, das im ...
[Zurich Gruppe Deutschland - 06.05.2013] Umzugshelfer: Wer zahlt, wenns bricht?
Bonn, 6. Mai 2013: Rund fünf Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr in eine neue Bleibe. Nicht alle engagieren dabei ein professionelles Umzugsunternehmen, das im Schadenfall mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommt. Stattdessen werden Freunde oder Verwandte als Umzugshelfer eingesetzt. Doch wer haftet, wenn beim Möbelschleppen dann mal etwas zu Bruch geht? Andreas Boy, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung weist darauf hin: "Umzugshelfer haften im Rahmen ihrer Gefälligkeit gegenüber Freunden oder Verwandten nicht automatisch. Grundsätzlich gilt, dass die Person, der geholfen wurde, selbst für die den entstandenen Schaden aufkommen muss."
Auslegungssache: Wo endet die Gefälligkeit?
Der Gesetzgeber gewährt dem Helfenden Schutz: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Freundschafts- bzw. Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. "Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde - wie bei einem selbstverursachten Schaden", erklärt Andreas Boy. Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Auslegungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz oft ein Gericht darüber, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer den Schaden zu begleichen hat.
"Wer häufiger mal bei Freunden und Bekannten mit anpackt, kann die sogenannten Gefälligkeitshandlungen auch in seine eigene Haftpflichtversicherung mit aufnehmen lassen. Diese sind allerdings meist mit einer gewissen Selbstbeteiligungssumme versehen", so der Zurich Experte.
Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2012) von über 6,1 Mrd. Euro, Kapitalanlagen von mehr als 31 Mrd. Euro und knapp 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.
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Bonn, 6. Mai 2013: Rund fünf Millionen Deutsche ziehen jedes Jahr in eine neue Bleibe. Nicht alle engagieren dabei ein professionelles Umzugsunternehmen, das im Schadenfall mit einer Betriebshaftpflichtversicherung für die entstandenen Kosten aufkommt. Stattdessen werden Freunde oder Verwandte als Umzugshelfer eingesetzt. Doch wer haftet, wenn beim Möbelschleppen dann mal etwas zu Bruch geht? Andreas Boy, Schaden-Experte bei der Zurich Versicherung weist darauf hin: "Umzugshelfer haften im Rahmen ihrer Gefälligkeit gegenüber Freunden oder Verwandten nicht automatisch. Grundsätzlich gilt, dass die Person, der geholfen wurde, selbst für die den entstandenen Schaden aufkommen muss."
Auslegungssache: Wo endet die Gefälligkeit?
Der Gesetzgeber gewährt dem Helfenden Schutz: Er muss Schäden nicht bezahlen, die durch einen unentgeltlichen Freundschafts- bzw. Gefälligkeitsdienst entstanden sind. Deshalb tritt auch die private Haftpflichtversicherung des Helfenden nicht ein. "Die Kosten muss die Person tragen, der geholfen wurde - wie bei einem selbstverursachten Schaden", erklärt Andreas Boy. Das Problem dabei: Was genau als Gefälligkeitsdienst gilt, ist Auslegungssache. Daher entscheidet in letzter Instanz oft ein Gericht darüber, ob es sich um einen Freundschaftsdienst handelt und wer den Schaden zu begleichen hat.
"Wer häufiger mal bei Freunden und Bekannten mit anpackt, kann die sogenannten Gefälligkeitshandlungen auch in seine eigene Haftpflichtversicherung mit aufnehmen lassen. Diese sind allerdings meist mit einer gewissen Selbstbeteiligungssumme versehen", so der Zurich Experte.
Die Zurich Gruppe in Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Insurance Group. Mit Beitragseinnahmen (2012) von über 6,1 Mrd. Euro, Kapitalanlagen von mehr als 31 Mrd. Euro und knapp 6.000 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen im Schaden- und Lebensversicherungsgeschäft in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.
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