07.05.2013 07:46 Uhr in Handel & Dienstleistungen und in Gesellschaft & Familie von Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH
Gut vorbereitet in die Wohnungsübergabe
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH mit Tipps für Vermieter und MieterKurzfassung: Immer wieder kommt es bei einem Mieterwechsel zu Unstimmigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Das am häufigsten diskutierte Thema ist der Bereich der Schönheitsreparaturen, die in der Regel vorab im Mietvertrag festgelegt werden. Wie beide Mietparteien die Wohnungsübergabe optimal vorbereiten und dadurch Stress vermeiden können, hat Immobilienexperte Jürgen Juber aktuell zusammengefasst.
[Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH - 07.05.2013] Vorabnahme-Termin vereinbaren
Anstatt einen Abnahmetermin kurz vor Vertragsablauf anzusetzen, sollte ein Termin zur Vorabahme - etwa 2-3 Wochen vor Auszug festgelegt werden. Alle wichtigen Punkte und Erwartungen können hierbei besprochen und notwendige Arbeiten gegebenenfalls noch bis zum finalen Abnahmetermin durchgeführt werden.
Schönheitsreparaturen - aktuelle Informationen einholen
Über die Durchführung von Schönheitsreparaturen gibt es erfahrungsgemäß die meisten Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Grundsätzlich gelten die im Mietvertrag festgehaltenen Klauseln, allerdings dürfen diese keine starren Fristen enthalten (z.B. "Streichen der Wohnung alle drei Jahre"). Sowohl Mieter, als auch Vermieter sollten sich stets bei den hiesigen Verbänden über die aktuelle Rechtslage informieren, um Missverständnisse bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Unterstützung vor Ort
Es empfiehlt sich für Mieter, zur Abnahme einen Freund oder eine neutrale Person mitzunehmen, die im Falle von Unstimmigkeiten eventuell vermitteln kann. Sollte es auf ein anschließendes Gerichtsverfahren hinauslaufen, kann diese Person ebenfalls als Zeuge auftreten.
Weitere Informationen zu den Themen "Haus verkaufen Leverkusen", "Hausverkauf Leverkusen" und "Immobilienmakler Leverkusen" erhalten Sie unter www.juber-schlinghoff-immo.de.
Anstatt einen Abnahmetermin kurz vor Vertragsablauf anzusetzen, sollte ein Termin zur Vorabahme - etwa 2-3 Wochen vor Auszug festgelegt werden. Alle wichtigen Punkte und Erwartungen können hierbei besprochen und notwendige Arbeiten gegebenenfalls noch bis zum finalen Abnahmetermin durchgeführt werden.
Schönheitsreparaturen - aktuelle Informationen einholen
Über die Durchführung von Schönheitsreparaturen gibt es erfahrungsgemäß die meisten Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern. Grundsätzlich gelten die im Mietvertrag festgehaltenen Klauseln, allerdings dürfen diese keine starren Fristen enthalten (z.B. "Streichen der Wohnung alle drei Jahre"). Sowohl Mieter, als auch Vermieter sollten sich stets bei den hiesigen Verbänden über die aktuelle Rechtslage informieren, um Missverständnisse bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Unterstützung vor Ort
Es empfiehlt sich für Mieter, zur Abnahme einen Freund oder eine neutrale Person mitzunehmen, die im Falle von Unstimmigkeiten eventuell vermitteln kann. Sollte es auf ein anschließendes Gerichtsverfahren hinauslaufen, kann diese Person ebenfalls als Zeuge auftreten.
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Weitere Informationen
Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, Herr Jürgen Juber
Oulustraße 20, 51375 Leverkusen, Deutschland
Tel.: 0214 5007017; http://www.juber-schlinghoff-immo.de
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Autor der Pressemeldung "Gut vorbereitet in die Wohnungsübergabe" ist Juber & Schlinghoff Immobilien Marketing GmbH, vertreten durch Jürgen Juber.