08.05.2013 09:23 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
740x317 Pixel - Dateigröße: 22,46 Kb
Wurde nicht über geflossene Rückvergütungen aufgeklärt, können Anleger möglicherweise Schadensersatzansprüche haben und das nicht nur bei einer Beratung durch Banken.
... weiter lesen Quelle
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Pressekontakt
Herr M Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
Permanentlinks
https://www.prmaximus.de/79691GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
https://www.prmaximus.de/pressefach/grp-rainer-rechtsanwälte-steuerberater-pressefach.html
Die Pressemeldung "Auch "Nicht-Banken" kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Auch "Nicht-Banken" kann Aufklärungspflicht bezüglich Kick-Backs treffen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.