Gesetz gegen illegalen Holzeinschlag tritt in Kraft

Kurzfassung: Gesetz gegen illegalen Holzeinschlag tritt in KraftBundeslandwirtschaftsministerin Aigner: "Wir müssen den Wald, die ehrlichen Erzeuger und die Verbraucher schützen."Seit heute gilt in Deutschland d ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.05.2013] Gesetz gegen illegalen Holzeinschlag tritt in Kraft

Bundeslandwirtschaftsministerin Aigner: "Wir müssen den Wald, die ehrlichen Erzeuger und die Verbraucher schützen."
Seit heute gilt in Deutschland das neue Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG), das die nationale Durchführung der EU-Holzhandels-Verordnung regelt. Die EU-Verordnung verbietet den Handel mit Holz und Holzprodukten aus illegalen Quellen innerhalb der Europäischen Union und ist ein entscheidender Schritt zur Umsetzung des EU-Aktionsplans zur Bekämpfung des weltweiten illegalen Holzeinschlags. Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, bezeichnete das Inkrafttreten als wichtigen Schritt im Kampf gegen illegale Praktiken: "Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Holzprodukte aus illegalem Einschlag vom Markt verschwinden", so Ministerin Aigner. "Mit dem neuen Holzhandels-Sicherungs-Gesetz unterstreicht Deutschland seine Vorreiterrolle beim Kampf gegen illegalen Holzeinschlag", sagte Aigner zum Inkrafttreten der neuen Regelung. Ziel ist es, den Wald wirksam zu schützen und die legale und nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland und Europa nicht unnötig zu belasten. Zudem werden ehrliche Holzproduzenten und -händler durch die Maßnahmen gegen den illegalen Holzeinschlag vor wirtschaftlichen Nachteilen geschützt.
Das bisher bereits in Deutschland gültige Holzhandels-Sicherungs-Gesetz regelt die nationalen Kontrollen von Holzeinfuhren aus Ländern, die mit der EU separate Partnerschaftsabkommen gegen den illegalen Holzeinschlag abgeschlossen haben. Mit der aktuellen Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes wird nun Holz aus allen Ländern erfasst - einschließlich der EU selbst. Das Gesetz regelt die Befugnisse der zuständigen Behörden und die Sanktionen bei Verstößen. Zuständige Kontrollbehörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Für die Waldbesitzer in Deutschland sind wie bisher die Länderbehörden zuständig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden, zudem wird Holz aus illegalem Einschlag beschlagnahmt. Für schwere oder wiederholte Verstöße können auch höhere Geldstrafen bis hin zu Gefängnisstrafe drohen.
In Zweifelsfällen soll das neue Thünen-Kompetenzzentrum für Holzherkünfte in Hamburg zukünftig Art und Herkunft eingeführter Hölzer feststellen, Legalitätsnachweise prüfen und internationale Holzhandelswege analysieren. Das Kompetenzzentrum wurde Anfang März 2013 pünktlich zum Inkrafttreten der EU-Richtlinie eröffnet. Das Zentrum ist zentrale Anlaufstelle für Behörden, Holzhandel, Verbraucher und Naturschutzorganisationen sowohl aus Deutschland als auch EU-weit. Es bündelt die fachlichen Kompetenzen der vier Thünen-Institute für Holzforschung, Forstgenetik, Forstökonomie und Weltforstwirtschaft auf den Gebieten Holzartenbestimmung, Herkunftsnachweis, Holzhandelsströme und Legalitätsprüfung und setzt sie interdisziplinär ein. Auf diese Weise werden auch die am Institut umfangreich vorhandenen wissenschaftlichen Erkenntnisse über Produktionsverfahren und Waldzertifizierungen in Drittländern eingebunden. Zudem besteht eine enge Vernetzung mit nationalen und internationalen Partnerorganisationen.
Hintergrundinformation
Jahr für Jahr gehen durch menschlichen Einfluss weltweit rund 13 Millionen Hektar Wald verloren, vor allem in den artenreichen Tropen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Ein Verlust von unschätzbarem Wert, denn Wälder in Verbindung mit einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Waldbewirtschaftung können maßgeblich zur zukunftsfähigen Entwicklung und zur Armutsbeseitigung beitragen: Weltweit sind die Wälder für etwa ein Viertel der Weltbevölkerung (ca. 1,6 Milliarden Menschen) überlebenswichtig, weil sie zum Beispiel direkt oder indirekt ihr Einkommen sichern. Ein nicht unerheblicher Teil der international gehandelten Hölzer stammt aus illegalen Quellen. Ihr Anteil am weltweiten Handel beträgt Schätzungen zufolge sieben bis 17 Prozent. In Deutschland sind zwei bis fünf Prozent des derzeit eingeführten Holzes illegal, so Schätzungen des Thünen-Instituts. Das Holz stammt dann meist von gefährdeten und geschützten Arten, aus Schutzgebieten oder nicht genehmigter Nutzung.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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