Auf der sicheren Seite - mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor Gericht

.
Kurzfassung: .
Auf der sicheren Seite - mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor Gericht Roland R. Vogel, BVS-Präsident
[Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) - 08.05.2013] Der Petitionsausschuss des Bundestages stimmte aktuell dem Antrag zu, dass Gutachter und Sachverständige die Unabhängigkeit bei ihrer Tätigkeit als Gerichtssachverständige beweisen müssen. Auftretende Interessenkonflikte sollen so von vorneherein vermieden, Geschädigte vor Gericht besser geschützt werden. Der Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS) begrüßt die Entscheidung.

"Wir können die Entscheidung des Petitionsausschusses gut nachvollziehen", erklärt BVS-Präsident Roland R. Vogel. "Es gilt, die Spreu von dem Weizen zu trennen. Es gibt kein Gesetz, das den Sachverständigen definiert. Folglich kann sich jeder, der sich für geeignet und berufen hält, als Sachverständiger bezeichnen. Demnach sind die eigentlichen Berufsbezeichnungen als Sachverständiger, Gutachter oder Experte nicht geschützt. Ein Qualitätsgarant ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung zum Sachverständigen. Als Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erfüllen unsere Mitglieder durch ihre Bestellung die höchsten Ansprüche", so Roland R. Vogel weiter.

Hintergrund des eingereichten Antrages war, dass Gutachter und Sachverständige nicht selten im Interessenskonflikt zwischen zwei Parteien stehen. Soll beispielsweise ein Unfallschaden an einem Fahrzeug festgestellt und begutachtet werden, der Gutachter jedoch de facto bei der zuständigen Versicherung, die den Schaden regulieren soll, angestellt ist oder zumindest regelmäßig Aufträge entgegen nimmt, so kann dies schon ein Grund sein, die Besorgnis der Befangenheit zu heben. Generell reicht bei einem Gerichtssachverständigen schon der Anschein der Befangenheit, um einen Gutachteraustausch zu erwirken. Um von vorneherein diesen zeit- und kostenraubenden Weg zu vermeiden, sollen jetzt Gutachter und Sachverständige ihre Unabhängigkeit beweisen.

"Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können dieser Entwicklung ganz gelassen entgegen sehen", betont der BVS-Präsident. "Die Bestellung impliziert alle Grundvoraussetzungen, die ein Sachverständiger erfüllen muss."

Für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gelten die Bestellungsgrundlagen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern sowie anderer Bestellungskörperschaften. Die öffentliche Bestellung ist das höchste Qualitätsmerkmal, da hier regelmäßig das Vorhandensein der hohen Sachkunde und der persönlichen Unabhängigkeit geprüft wird. Diese Sachverständigen müssen das überdurchschnittliches Fachwissen, die besondere Praxiserfahrung und Charaktereigenschaften sowie die persönliche Integrität und eine unparteiische, unabhängige und weisungsfrei Aufgabenerfüllung nachweisen. "Eine höherwertige Qualifikation gibt es für einen Sachverständigen nicht", so Roland R. Vogel. "Sachverständigen, die nach der Prüfung das Qualitätsprädikat öffentlich bestellt und vereidigt tragen, haben bereits durch ihre Bestellung alle Voraussetzungen erfüllt, die von einen unabhängigen Sachverständigen gefordert werden, der von einem Gericht herangezogen wird."

In der Regel sind jedoch insbesondere für Gerichte tätige Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt. Welche Sachverständigen sollen dann ihre Unabhängigkeit bei vor Gericht beweisen? Da es für medizinische Gutachter keine öffentliche Bestellung und Vereidigung gibt, stehen sie beispielsweise im Focus des Peditionsantrages. Im Zuge steigender Arzthaftungsprozesse und Klagen von Unfallopfern sollte gerade dieser Gutachtergruppe eine größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Mögliche Verbindungen zwischen Krankenversicherungen und als Gutachter tätigen Medizinern sollen somit offen gelegt werden. "Das Sachverständigenwesen ist eine wichtige Säule der Gesellschaft und insbesondere der Justiz", erklärt Roland R. Vogel. "Daher haben wir auch eine besondere Verantwortung, die die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unseres Verbands sehr ernst nehmen."
Weitere Informationen
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)
Der BVS vertritt als Dachverband 12 Landesverbände und 10 Fachverbände mit insgesamt mehr als 4.000 Sachverständigen, die auf ca. 200 verschiedenen Sachgebieten tätig sind. Diese erstatten für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Behörden, Wirtschaft, Industrie, Gewerbe und Handwerk sowie insbesondere für private Verbraucher Gutachten und stehen ihnen bei wichtigen Entscheidungen mit fachlichem Rat zur Seite. Die Sachverständigen in den Mitgliedsverbänden des BVS sind grundsätzlich öffentlich bestellt und vereidigt, anderweitig durch staatliche Stellen oder dazu durch Gesetz befugte Institutionen hoheitlich beliehen oder auf der Basis der Europanorm EN 17024 zertifiziert. www.bvs-ev.de
Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), Frau Regina Iglauer-Sander
Charlottenstraße 79/80, 10117 Berlin, Deutschland
Tel.: 030 255 938-0; http://www.bvs-ev.de
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
Erfolgreiche Pressearbeit eBook
Pressearbeit
Eine Pflichtlektüre für mehr Sichtbarkeit durch Pressemitteilungen.
Pressekontakt Frau Regina Iglauer-Sander

Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS)
Charlottenstraße 79/80
10117 Berlin
Deutschland

E-Mail:
Web:
Tel:
030 255 938-0
Fax:
030 255 938-14
Drucken Weiterempfehlen PDF
Schlagworte
Permanentlinks https://www.prmaximus.de/79734

https://www.prmaximus.de/pressefach/bundesverband-öffentlich-bestellter-und-vereidigter-sowie-qualifizierter-sachverständiger-e.v.-bvs-pressefach.html
Die Pressemeldung "Auf der sicheren Seite - mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor Gericht" unterliegt dem Urheberrecht. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Auf der sicheren Seite - mit öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor Gericht" ist Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. (BVS), vertreten durch Regina Iglauer-Sander.