Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der Finanzaufsicht

Kurzfassung: Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der FinanzaufsichtIn der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Verbraucherschutz künftig eine stärkere Stimme haben.Wie zuv ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 08.05.2013] Verbraucherschutz rückt stärker in den Fokus der Finanzaufsicht

In der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird der Verbraucherschutz künftig eine stärkere Stimme haben.
Wie zuvor im Rahmen der jüngsten Reform der Finanzaufsicht vereinbart, hat heute das Bundeskabinett Dr. Rainer Metz, Unterabteilungsleiter für Verbraucherpolitik im Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV), als Mitglied in den Verwaltungsrat der BaFin berufen.
Am 25. Oktober 2012 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Finanzaufsicht beschlossen. Teil der Reform war die Neuordnung des Verwaltungsrates zum 1. März 2013: An die Stelle von bisher zehn Sitzen für die Verbände des Finanzdienstleistungssektors treten sechs Personen mit beruflicher Erfahrung oder besonderen Kenntnissen im Kredit- und Versicherungswesen. Darüber hinaus erhält das BMELV einen Sitz im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung der BaFin, berät sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und entscheidet über ihr Budget.
Neben der neuen Struktur im Verwaltungsrat wird auch das neu geschaffene Beratergremium des Verbraucherbeirates dafür Sorge tragen, dass künftig der Verbraucherschutz stärker in den Fokus der Finanzaufsicht rückt. Auch hier wird das BMELV neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen einen Sitz und eine Stimme einnehmen. Der Beirat wird sicherstellen, dass die BaFin künftig verstärkt auch die Belange der Verbraucher berücksichtigen wird. Mit der Reform der Finanzaufsicht wurde zudem ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der BaFin geschaffen. Damit wird die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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