10.05.2013 09:15 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nicht jedes Gebäude ist urheberrechtliche geschützt. Erforderlich ist vielmehr, dass es sich um ein sogenanntes "Werk der Baukunst" handelt. Dies setzt eine gewisse Individualität voraus.
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Autor der Pressemeldung "Vorliegen eines "Werks der Baukunst"" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.