10.05.2013 10:48 Uhr in Gesellschaft & Familie von Auswärtiges Amt
Markus Löning fordert von Teheran Freilassung iranischer Bahá'i
Kurzfassung: Markus Löning fordert von Teheran Freilassung iranischer Bahá'iAnlässlich des bevorstehenden fünften Jahrestages der Inhaftierung der sieben Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahá ...
[Auswärtiges Amt - 10.05.2013] Markus Löning fordert von Teheran Freilassung iranischer Bahá'i
Anlässlich des bevorstehenden fünften Jahrestages der Inhaftierung der sieben Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahái in Iran erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (08.05.):
Seit fünf Jahren sitzt die Führung der iranischen Bahái - Gemeinde jetzt im Gefängnis. Sie wurde in einem intransparenten Gerichtsverfahren unter Missachtung grundlegender rechtsstaatlicher Regeln zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt.
Ich fordere die iranische Justiz auf, die unrechtmäßigen Urteile sofort aufzuheben. Die sieben Bahái und alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten müssen unverzüglich freigelassen werden.
Die Verfolgung der Bahái und anderer religiöser Minderheiten verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Iran hat sich zu dessen Einhaltung mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet. Daran muss sich der Iran nun auch halten.
Hintergrundinformationen:
Die Bahái werden in Iran nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt und sind regelmäßig Opfer gezielter Repressionen bis hin zur Festnahme.
Diskriminierende Praktiken beziehen sich u.a. auf Ausbildung und Erziehung sowie das Arbeitsrecht. Bahá'íkinder werden eingeschüchtert und gezwungen, die Schule zu wechseln; Studierenden wird die Immatrikulation entzogen oder gar nicht erst erteilt; Sicherheitskräfte schließen willkürlich Läden und erteilen Vorladungen vor Disziplinarausschüsse. Der Rechtsweg für amtliche Beschwerden ist den Bahá'í nach derartigen Repressionen und Verfolgungen in der Praxis oft verschlossen.
Nachdem am 05.03.2008 die Geschäftsführerin des siebenköpfigen informellen Führungsgremiums festgenommen wurde, wurden die anderen sechs Mitglieder am 14.05.2008 verhaftet. Nach mehr als zweijähriger Haft ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis erfolgte am 08.08.2010 die Verurteilung zu jeweils 20 Jahren Haft. Die im Berufungsverfahren am 20.10.2010 auch auf starken internationalen Druck erfolgte Reduzierung der Strafe auf 10 Jahre wurde anschließend, wie den Verurteilten am 16.03.2011 mündlich mitgeteilt wurde, wieder auf 20 Jahre hochgesetzt.
Dem aktuellen Bericht des UN-Sonderbeauftragten zur Lage der Menschenrechte in Iran, Dr. Ahmed Shaheed, zufolge, befinden sich derzeit über 100 Bahái landesweit in Haft. Über 250 Bahái warten auf den Beginn ihres Gerichtsverfahrens.
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743
Mail: poststelle@auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de
Anlässlich des bevorstehenden fünften Jahrestages der Inhaftierung der sieben Führungsmitglieder der Religionsgemeinschaft der Bahái in Iran erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (08.05.):
Seit fünf Jahren sitzt die Führung der iranischen Bahái - Gemeinde jetzt im Gefängnis. Sie wurde in einem intransparenten Gerichtsverfahren unter Missachtung grundlegender rechtsstaatlicher Regeln zu jeweils 20 Jahren Haft verurteilt.
Ich fordere die iranische Justiz auf, die unrechtmäßigen Urteile sofort aufzuheben. Die sieben Bahái und alle anderen aufgrund ihrer religiösen Gesinnung Inhaftierten müssen unverzüglich freigelassen werden.
Die Verfolgung der Bahái und anderer religiöser Minderheiten verstößt gegen das Recht auf Religionsfreiheit. Iran hat sich zu dessen Einhaltung mit der Unterzeichnung des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verpflichtet. Daran muss sich der Iran nun auch halten.
Hintergrundinformationen:
Die Bahái werden in Iran nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt und sind regelmäßig Opfer gezielter Repressionen bis hin zur Festnahme.
Diskriminierende Praktiken beziehen sich u.a. auf Ausbildung und Erziehung sowie das Arbeitsrecht. Bahá'íkinder werden eingeschüchtert und gezwungen, die Schule zu wechseln; Studierenden wird die Immatrikulation entzogen oder gar nicht erst erteilt; Sicherheitskräfte schließen willkürlich Läden und erteilen Vorladungen vor Disziplinarausschüsse. Der Rechtsweg für amtliche Beschwerden ist den Bahá'í nach derartigen Repressionen und Verfolgungen in der Praxis oft verschlossen.
Nachdem am 05.03.2008 die Geschäftsführerin des siebenköpfigen informellen Führungsgremiums festgenommen wurde, wurden die anderen sechs Mitglieder am 14.05.2008 verhaftet. Nach mehr als zweijähriger Haft ohne Anklage im Teheraner Evin-Gefängnis erfolgte am 08.08.2010 die Verurteilung zu jeweils 20 Jahren Haft. Die im Berufungsverfahren am 20.10.2010 auch auf starken internationalen Druck erfolgte Reduzierung der Strafe auf 10 Jahre wurde anschließend, wie den Verurteilten am 16.03.2011 mündlich mitgeteilt wurde, wieder auf 20 Jahre hochgesetzt.
Dem aktuellen Bericht des UN-Sonderbeauftragten zur Lage der Menschenrechte in Iran, Dr. Ahmed Shaheed, zufolge, befinden sich derzeit über 100 Bahái landesweit in Haft. Über 250 Bahái warten auf den Beginn ihres Gerichtsverfahrens.
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