13.05.2013 10:25 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Für den Nachweis der Unterschriftsberechtigung eines Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) genügt das Hinzusetzen eines Firmenstempels.
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