Schwarzbauten vermeiden mit Exklusiv-Garagen
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Der Vertragsabschluss ist für Bauherren risikofrei. Wird eine Baugenehmigung versagt, hat der Bauherr keinerlei finanzielle Verpflichtungen gegenüber Exklusiv-Garagen zu erfüllen.
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Herr Hans Kolpak
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Die Pressemeldung "Erst dann mit Exklusiv-Garagen bauen, wenn die Baubehörde grünes Licht gegeben hat" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Erst dann mit Exklusiv-Garagen bauen, wenn die Baubehörde grünes Licht gegeben hat" ist Exklusiv-Garagen, vertreten durch Werner Diestelkamp.