14.05.2013 10:57 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Der Bundesgerichtshof (BGH) soll die sogenannte "Effektenklausel" und die "Prospekthaftungsklausel" in Versicherungsbedingungen von Rechtsschutzversicherern für unwirksam erklärt haben.
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Autor der Pressemeldung "BGH kippt Klauseln in Rechtsschutzversicherungsbedingungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.