15.05.2013 09:05 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Das Mahnverfahren als Hilfe beim Forderungseinzug
Das Mahnverfahren als Hilfe beim ForderungseinzugKurzfassung: Nicht immer muss es eine Klage sein - Ein gerichtliches Mahnverfahren kann unter Umständen auch ein wirksames Mittel zur Durchsetzung von Zahlungsforderungen sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 15.05.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Das gerichtliche Mahnverfahren dient der vereinfachten Durchsetzung von Forderungen. Erforderlich ist, dass beim Mahngericht der Mahnbescheid beantragt wird. Daraufhin hat der Schuldner zwei Möglichkeiten: Entweder er zahlt oder er legt Widerspruch ein. Reagiert er nicht, so kann ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden.
Das Mahnverfahren kann zu einer schnellen Beilegung der Streitigkeiten führen, z.B. falls der Schuldner sich aufgrund des Mahnbescheides doch zu einer Zahlung entschließt. So kann bereits der Mahnbescheid unter Umständen ein wirksames Druckmittel sein. Kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid, so bleibt dem Schuldner dann noch die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben. Unterlässt er dies, so hat der Gläubiger einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel.
Ein Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es kostengünstiger als ein normaler Zivilprozess bei Einreichung einer Klage sein kann. Außerdem genügt es gegebenenfalls, um eine möglicherweise eintretende Verjährung zu hemmen. Dazu kann bereits der Eingang des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides ausreichen. Gerade Gläubigern, die eine große Zahl offener Forderungen durchsetzen müssen, wie etwa häufig Unternehmen, steht so ein praktisches Mittel zur Verjährungshemmung zur Verfügung.
Bei einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid führt das Mahnverfahren alleine allerdings nicht zum Ziel. Dann wird das Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen und zu einem Vollstreckungsbescheid kommt es nicht mehr ohne weiteres.
Zuständig für das Mahnverfahren sind zentrale Mahngerichte. Durchgeführt wird es zumeist durch einen Rechtspfleger. Dabei wird im Rahmen des Mahnverfahrens nicht detailliert nachgeprüft, ob der behauptete Anspruch auch tatsächlich besteht. Dazu kommt es gegebenenfalls erst, wenn das Verfahren aufgrund des Widerspruchs des Schuldners an das zuständige Gericht verwiesen worden ist.
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides muss gewisse Formalien erfüllen. Das Einreichen des Antrags kann durch einen qualifizierten Rechtsanwalt übernommen werden. Ein solcher kann schließlich auch einen Vollstreckungsbescheid beantragen und wichtige Fristen im Auge behalten.
Die schlechte Zahlungsmoral von Kunden wird selbst für ausgelastete Unternehmen schnell zum existentiellen Problem. Gegen dieses Fehlverhalten hilft nur ein effektives Forderungsmanagement. Ein Rechtsanwalt kann Unternehmen bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen behilflich sein.
http://www.grprainer.com/Forderungseinzug-Inkasso.html
Das Mahnverfahren kann zu einer schnellen Beilegung der Streitigkeiten führen, z.B. falls der Schuldner sich aufgrund des Mahnbescheides doch zu einer Zahlung entschließt. So kann bereits der Mahnbescheid unter Umständen ein wirksames Druckmittel sein. Kommt es zu einem Vollstreckungsbescheid, so bleibt dem Schuldner dann noch die Möglichkeit, gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch zu erheben. Unterlässt er dies, so hat der Gläubiger einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel.
Ein Vorteil des Mahnverfahrens ist, dass es kostengünstiger als ein normaler Zivilprozess bei Einreichung einer Klage sein kann. Außerdem genügt es gegebenenfalls, um eine möglicherweise eintretende Verjährung zu hemmen. Dazu kann bereits der Eingang des Antrages auf Erlass eines Mahnbescheides ausreichen. Gerade Gläubigern, die eine große Zahl offener Forderungen durchsetzen müssen, wie etwa häufig Unternehmen, steht so ein praktisches Mittel zur Verjährungshemmung zur Verfügung.
Bei einem Widerspruch des Schuldners gegen den Mahnbescheid führt das Mahnverfahren alleine allerdings nicht zum Ziel. Dann wird das Verfahren an das zuständige Gericht verwiesen und zu einem Vollstreckungsbescheid kommt es nicht mehr ohne weiteres.
Zuständig für das Mahnverfahren sind zentrale Mahngerichte. Durchgeführt wird es zumeist durch einen Rechtspfleger. Dabei wird im Rahmen des Mahnverfahrens nicht detailliert nachgeprüft, ob der behauptete Anspruch auch tatsächlich besteht. Dazu kommt es gegebenenfalls erst, wenn das Verfahren aufgrund des Widerspruchs des Schuldners an das zuständige Gericht verwiesen worden ist.
Der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides muss gewisse Formalien erfüllen. Das Einreichen des Antrags kann durch einen qualifizierten Rechtsanwalt übernommen werden. Ein solcher kann schließlich auch einen Vollstreckungsbescheid beantragen und wichtige Fristen im Auge behalten.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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