15.05.2013 09:08 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Dass ein Vermieter seinem Mieter bei Eigenbedarf kündigen kann, ist vielen bekannt. Dass dies nun auch bei einer gewerblichen Nutzung der Mietsache möglich sein soll, überrascht dagegen.
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Autor der Pressemeldung "Kündigungsinteresse bei Nutzung einer Mietsache zu beruflichen Zwecken" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.