16.05.2013 09:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Ein wettbewerbswidriges Werbeverhalten kann unter Umständen in der Werbung mit durchgestrichenen "Statt"-Preisen ohne Klarstellung des Vergleichspreises gesehen werden.
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Autor der Pressemeldung "Irreführung durch Werbung mit mehrdeutigen "Statt"-Preisen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.