17.05.2013 09:30 Uhr in Gesellschaft & Familie von Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht
Kurzfassung: Bundestag verabschiedet modernes KostenrechtZu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leut-heusser-Schn ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 17.05.2013] Bundestag verabschiedet modernes Kostenrecht
Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leut-heusser-Schnarrenberger:
Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.
Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die Honorare der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer werden ebenfalls erhöht. Sie orientieren sich künftig grundsätzlich an den aktuellen Marktpreisen. Zudem werden die Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter und der Zeugen an die allgemeine Gehaltsentwicklung seit 2004 angepasst.
Schließlich werden die Gerichtsgebühren mit Augenmaß erhöht. Dadurch sollen zum einen die Mehrausgaben der Länder durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsanwaltsgebühren und der Honorare, die zu höheren Aufwendungen der Länder im Bereich der Beratungshilfe sowie bei der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe führen, ausgeglichen werden. Auch sollen die Gebührenerhöhungen zu einer spürbaren Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen, um auch in Zukunft den hohen Standard der Rechtsprechung in Deutschland zu sichern.
Zum Hintergrund:
Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.
Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-) Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Wolf Albin, Piotr Malachowski, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Zu dem am 16. Mai 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossenen 2. Kostenrechtsmoderni¬sierungsgesetz erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leut-heusser-Schnarrenberger:
Mit dem Gesetz wird die für die freiwillige Gerichtsbarkeit und für die Notare geltende Kostenordnung durch ein modernes Gerichts- und Notarkostengesetz abgelöst. Dies ist ein längst überfälliger Schritt, denn die Kostenordnung ist seit dem Inkrafttreten der (Reichs-)Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert geblieben. An die Stelle Justizverwaltungskostenordnung soll ein Justizverwaltungskostengesetz treten.
Die Gebühren der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sollen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden. Die Honorare der Sachverständigen, Dolmetscher und Übersetzer werden ebenfalls erhöht. Sie orientieren sich künftig grundsätzlich an den aktuellen Marktpreisen. Zudem werden die Entschädigungen der ehrenamtlichen Richter und der Zeugen an die allgemeine Gehaltsentwicklung seit 2004 angepasst.
Schließlich werden die Gerichtsgebühren mit Augenmaß erhöht. Dadurch sollen zum einen die Mehrausgaben der Länder durch die Erhöhung der Rechtsanwaltsanwaltsgebühren und der Honorare, die zu höheren Aufwendungen der Länder im Bereich der Beratungshilfe sowie bei der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe führen, ausgeglichen werden. Auch sollen die Gebührenerhöhungen zu einer spürbaren Verbesserung der Kostendeckungsquote in der Justiz führen, um auch in Zukunft den hohen Standard der Rechtsprechung in Deutschland zu sichern.
Zum Hintergrund:
Das Gesetz ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform. Nach der Neugestaltung des Gerichtskostengesetzes, des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes durch das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz von 2004 wird mit dem 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz nunmehr die Kostenordnung von einem modernen Gerichts- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung von einem modernen Justizverwaltungskostengesetz abgelöst werden.
Wichtigstes Ziel der Kostenstrukturreform ist die Vereinfachung des Kostenrechts. Hierdurch sollen die Gerichte so weit wie möglich von der sehr umfangreich gewordenen Kostenrechtsprechung entlastet werden.
Ein Schwerpunkt des Gesetzes ist das neue Gerichts- und Notarkostengesetz. Die seit dem Inkrafttreten der (Reichs-) Kostenordnung am 1. April 1936 in ihrer Struktur unverändert gebliebene Kostenordnung bedarf einer grundlegenden Neugestaltung, um den Anforderungen der heutigen Zeit noch zu genügen. Das Zusammenwachsen Europas und die mit der Einführung der elektronischen Datenverarbeitung veränderten Arbeitsabläufe müssen auch im Kostenrecht Berücksichtigung finden.
Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren und kann dann am 1. Juli 2013 in Kraft treten.
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