Bericht des Landesamtes für Datenschutzaufsicht

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 14.03.2011
Pressemitteilung vom: 14.03.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Tätigkeitsbericht des Landesamtes für Datenschutzaufsicht 2009/2010 – Joachim Herrmann: "Vorsicht beim Umgang mit persönlichen Daten – Modernisierung des Datenschutzrechts notwendig" Innenminister Joachim Herrmann hat bei der Vorstellung des ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 14.03.2011] Bericht des Landesamtes für Datenschutzaufsicht


Tätigkeitsbericht des Landesamtes für Datenschutzaufsicht 2009/2010 – Joachim Herrmann: "Vorsicht beim Umgang mit persönlichen Daten – Modernisierung des Datenschutzrechts notwendig"

Innenminister Joachim Herrmann hat bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes 2009/2010 des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht ein stärkeres Datenschutzbewusstsein angemahnt: "Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen sich bewusst sein, dass ihre persönlichen Daten sehr wertvoll sind. Daher ist jede Preisgabe im Internet stets zu hinterfragen. Vorsicht ist im Datenverkehr mindestens so wichtig wie im Straßenverkehr." Mit Blick auf die Anforderungen einer modernen Informationsgesellschaft sei eine Modernisierung des Datenschutzrechts notwendig. Hier habe Bayern bereits im Juli 2010 Eckpunkte vorgelegt, die der Bundesrat im Februar 2011 auch seiner Entschließung zur Reform des Europäischen Datenschutzrechts zu Grunde gelegt hat. Herrmann: "Im Zentrum steht der Grundsatz der Transparenz, die Stärkung der Einwilligung, eine bessere Kontrolle und vor allem die Verpflichtung zur frühzeitigen Berücksichtigung des Datenschutzes bei der Entwicklung neuer Verfah!
ren im Rahmen obligatorischer Datenschutzkonzepte." Entscheidend sei, dass diese Eckpunkte jetzt zügig umgesetzt werden.

Die Staatsregierung hatte 2009 die Datenschutzaufsichtsbehörde bei der Regierung von Mittelfranken zu einem eigenen Landesamt für Datenschutzaufsicht ausgebaut und personell deutlich verstärkt. Seine Aufgabe ist es, den Datenschutz in der Privatwirtschaft zu gewährleisten. Für diese Kontrolltätigkeit und Beratungsfunktion gegenüber Bürger und Unternehmen stehen heute zwölf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Nicht selten müsse das Landesamt die Lösungen für aktuelle Fragen selbst finden. "Das Landesamt vollzieht nicht nur einfach die Gesetze. Es ist vielfach schon gefordert, bevor der Gesetzgeber tätig wird und neue Vorschriften erlässt. So muss es konkrete Entscheidungen zu modernen Entwicklungen wie etwa zu Ortungsdiensten durch Smartphones oder zur Profilbildung durch Funkchips in T-Shirts selbständig treffen", so der Innenminister.

Der Leiter des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, wies bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts darauf hin, dass die Sensibilität für Datenschutzthemen in den letzten Jahren stark gestiegen sei. Dies lasse sich deutlich an Zahlen ablesen. Kranig: "Im Jahr 2006 gingen beim Landesamt noch 1.805 Eingaben, Beschwerden oder informelle Anfragen von Bürgern und Unternehmen ein. Diese Zahl belief sich im Jahr 2010 auf nunmehr 3.256, eine Steigerung um circa 80 Prozent." Inhaltlich habe das Thema "Umgang mit Daten im Internet" in den letzten beiden Jahren an der Spitze der Eingaben und Beschwerden gestanden und stelle auch in Zukunft die größte Herausforderung für den Vollzug des Datenschutzrechts dar. Zu klären werde dabei insbesondere die Beachtung des Datenschutzes im Zusammenhang mit Ortungssystemen (Geolokalisation auf der Basis von WLAN-Daten), Analyseprogrammen (z.B. Google Analytics) oder der zunehmend vernetzten internationalen Datenv!
erarbeitung "in der Wolke" (cloud computing). Auch Fragen zum Umgang mit Beschäftigtendaten auf der Basis der in Kürze erwarteten Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz werden, so die Einschätzung des Leiters des Landesamts für Datenschutzaufsicht, unverändert hohen Stellenwert einnehmen.


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

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Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

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