17.05.2013 10:46 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV
Sechzigster Jahrestag der Selbstverwaltung
Kurzfassung: Sechzigster Jahrestag der SelbstverwaltungEin Meilenstein sozialer MitbestimmungMit dem diesjährigen "Tag der Selbstverwaltung" am 18. Mai feiert ein wichtiges Prinzip in der Sozialversicherung Jubil ...
[Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV - 17.05.2013] Sechzigster Jahrestag der Selbstverwaltung
Ein Meilenstein sozialer Mitbestimmung
Mit dem diesjährigen "Tag der Selbstverwaltung" am 18. Mai feiert ein wichtiges Prinzip in der Sozialversicherung Jubiläum: Vor 60 Jahren konnten Beitragszahler in Sozialwahlen erstmals nach Kriegsende darüber abstimmen, wer ihre Interessen in den "Parlamenten" der Sozialversicherungsträger vertreten soll.
"Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten prägen in entscheidender Weise die Arbeit von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen", erklärt Dr. Hans-Joachim Wolff, amtierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Dank dieser Selbstverwaltung sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen keine anonymen Behörden. Wir bringen die Erfahrungen und Bedürfnisse von Millionen Beschäftigten, Arbeitgebern und Schülern in die Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Sie sind der Maßstab für die Aktivitäten in Prävention und Rehabilitation."
Marina Schröder, alternierende Vorstandsvorsitzende der DGUV, ergänzt: "Die Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Faktor für die Akzeptanz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unternehmen und Versicherten. Ihre Entscheidungen fallen im Konsens. Damit ist sichergestellt, dass das Verwaltungshandeln dem richtigen Maß folgt. Deshalb haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das Vertrauen und die Unterstützung der Sozialpartner."
Jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse hat eine Vertreterversammlung und einen Vorstand, die sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten zusammensetzen. Der Vorstand leitet den Träger und vertritt ihn nach außen. Die Vertreterversammlung trifft grundsätzliche Entscheidungen, zum Beispiel über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften und die Höhe der Beiträge. Darüber hinaus kontrollieren die Mitglieder der Selbstverwaltung in den Renten- und Widerspruchsausschüssen die Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel bei Leistungen für die Versicherten.
Ein Meilenstein sozialer Mitbestimmung
Mit dem diesjährigen "Tag der Selbstverwaltung" am 18. Mai feiert ein wichtiges Prinzip in der Sozialversicherung Jubiläum: Vor 60 Jahren konnten Beitragszahler in Sozialwahlen erstmals nach Kriegsende darüber abstimmen, wer ihre Interessen in den "Parlamenten" der Sozialversicherungsträger vertreten soll.
"Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber und Versicherten prägen in entscheidender Weise die Arbeit von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen", erklärt Dr. Hans-Joachim Wolff, amtierender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). "Dank dieser Selbstverwaltung sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen keine anonymen Behörden. Wir bringen die Erfahrungen und Bedürfnisse von Millionen Beschäftigten, Arbeitgebern und Schülern in die Arbeit der gesetzlichen Unfallversicherung ein. Sie sind der Maßstab für die Aktivitäten in Prävention und Rehabilitation."
Marina Schröder, alternierende Vorstandsvorsitzende der DGUV, ergänzt: "Die Selbstverwaltung ist ein wesentlicher Faktor für die Akzeptanz der gesetzlichen Unfallversicherung bei Unternehmen und Versicherten. Ihre Entscheidungen fallen im Konsens. Damit ist sichergestellt, dass das Verwaltungshandeln dem richtigen Maß folgt. Deshalb haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen das Vertrauen und die Unterstützung der Sozialpartner."
Jede Berufsgenossenschaft und Unfallkasse hat eine Vertreterversammlung und einen Vorstand, die sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und Versicherten zusammensetzen. Der Vorstand leitet den Träger und vertritt ihn nach außen. Die Vertreterversammlung trifft grundsätzliche Entscheidungen, zum Beispiel über die Satzung, Unfallverhütungsvorschriften und die Höhe der Beiträge. Darüber hinaus kontrollieren die Mitglieder der Selbstverwaltung in den Renten- und Widerspruchsausschüssen die Entscheidungen der Verwaltung, zum Beispiel bei Leistungen für die Versicherten.
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