21.05.2013 10:08 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer LLP
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Einen Leasinggeber kann die vertragliche Nebenpflicht treffen, das Leasinggut bestmöglich zu verwerten, wenn der Leasingnehmer nach dem Leasingvertrag für den kalkulierten Restwert einzustehen hat.
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Autor der Pressemeldung "Verletzung vertraglicher Nebenpflicht durch Verwertung neben Rückkaufvereinbarung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.