3.290 Asylanträge im Februar 2011

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium des Innern (BMI), 14.03.2011
Pressemitteilung vom: 14.03.2011 von der Firma Bundesministerium des Innern (BMI) aus Berlin

Kurzfassung: Im Februar 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.290 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 458 Personen (-12,2 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2010 stieg die ...

[Bundesministerium des Innern (BMI) - 14.03.2011] 3.290 Asylanträge im Februar 2011


Im Februar 2011 wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 3.290 Asylerstanträge gestellt. Die Zahl der Asylbewerber sank im Vergleich zum Vormonat um 458 Personen (-12,2 Prozent).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat Februar 2010 stieg die Zahl der Asylbewerber um 929 Personen (39,4 Prozent).
641 Personen erhielten im Februar 2011 die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach der Genfer Konvention (14,9 Prozent aller Asylentscheidungen). Zudem erhielten 237 Personen (5,5 Prozent) sogenannten "subsidiären Schutz" (Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 Aufenthalts-gesetz).

Die Zahlen im Einzelnen:
I. Aktueller Monat
Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben im Februar 2011 3.290 Personen (Vormonat 3.748 Personen) Asyl beantragt.
Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vormonat um 458
(-12,2 Prozent) gesunken. Gegenüber dem Vergleichsmonat im Vorjahr (Februar 2010: 2.361 Personen) ist die Zahl der Asylbewerber im Februar 2011 um 929 (39,4 Prozent) gestiegen.

Hauptherkunftsländer im Februar 2011 waren:
Zum Vergleich
Dezember Januar Februar
1. Afghanistan 596 666 540
2. Irak 432 513 500
3. Serbien 711 499 365
4. Iran 240 262 242
5. Syrien 151 151 160
6. Türkei 114 139 131
7. Russische Föderation 95 115 114
8. Pakistan 68 114 111
9. Kosovo 174 139 89
10. Mazedonien 131 101 76

Neben den 3.290 Erstanträgen wurden im Februar 2011 446 Folgeanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt.
Im Februar 2011 hat das Bundesamt über die Anträge von 4.316 Personen (Vormonat: 4.023) entschieden.
Insgesamt 641 Personen (14,9 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 64 Personen (1,5 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 577 Personen (13,4 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt im Februar 2011 bei 237 Personen (5,5 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 2.548 Personen (59,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 890 Personen (20,6 Prozent).
II. Laufendes Jahr
Für den Zeitraum Januar bis Februar 2011 ergeben sich folgende Zahlen:
In der Zeit von Januar bis Februar 2011 haben insgesamt 7.195 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (5.091 Personen) bedeutet dies eine Erhöhung um 2.104 Personen
(41,3 Prozent).

Die Hauptherkunftsländer in der Zeit von Januar bis Februar 2011:
1. Afghanistan 1.219 Personen
2. Irak 1.064 Personen
3. Serbien 871 Personen
4. Iran 507 Personen
5. Syrien 315 Personen
6. Türkei 277 Personen
7. Kosovo 239 Personen
8. Russ. Föderation 229 Personen
9. Pakistan 227 Personen
10. Mazedonien 174 Personen

Neben den 7.195 Erstanträgen wurden insgesamt 981 Folgeanträge gestellt.
Im Zeitraum von Januar bis Februar 2011 hat das Bundesamt 8.327 Entscheidungen (Vorjahr: 5.356) getroffen.
Insgesamt 1.172 Personen (14,1 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 91 Personen (1,1 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.081 Personen (13,0 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Darüber hinaus hat das Bundesamt von Januar bis Februar 2011 bei 419 Personen (5,0 Prozent) Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2, 3, 5 und 7 des Aufenthaltsgesetzes (sog. subsidiärer Schutz) festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 4.990 Personen (59,9 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 1.746 Personen (21,0 Prozent).
Die Zahl der Personen, über deren Anträge noch nicht entschieden wurde, betrug Ende Februar 2011 23.589, darunter 20.361 Erstanträge und 3.228 Folgeanträge (Vormonat: 23.831 anhängige Verfahren, davon 20.425 Erst- und 3.406 Folgeanträge).
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de sowie unter www.bamf.de.


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