21.05.2013 17:07 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Auto-Reporter
Werbungskosten: Reparaturaufwand wegen falscher Betankung mindert die Steuer
Kurzfassung: Werbungskosten: Reparaturaufwand wegen falscher Betankung mindert die SteuerTankt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit aus Versehen Diesel statt Benzin und muss sein Motor (nachdem er während der ...
[Auto-Reporter - 21.05.2013] Werbungskosten: Reparaturaufwand wegen falscher Betankung mindert die Steuer
Tankt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit aus Versehen Diesel statt Benzin und muss sein Motor (nachdem er während der Fahrt das Missgeschick wegen des "ruckelnden" Motors bemerkt und sich noch bis zur Werkstatt "schleppt"), für rund 4.300 Euro repariert werden, so kann er diesen Aufwand als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Meinung, dass neben der Entfernungspauschale (die ja pauschal die Kosten für die Arbeitswege abdecken soll) derartige Reparaturkosten geltend gemacht werden dürften. Schließlich habe die Finanzverwaltung regelmäßig auch Unfallkosten - neben der Pauschale - anerkannt. (Niedersächsisches FG, 9 K 218/12) Wolfgang Büser/Auto-Reporter.NET
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Tankt ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit aus Versehen Diesel statt Benzin und muss sein Motor (nachdem er während der Fahrt das Missgeschick wegen des "ruckelnden" Motors bemerkt und sich noch bis zur Werkstatt "schleppt"), für rund 4.300 Euro repariert werden, so kann er diesen Aufwand als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Meinung, dass neben der Entfernungspauschale (die ja pauschal die Kosten für die Arbeitswege abdecken soll) derartige Reparaturkosten geltend gemacht werden dürften. Schließlich habe die Finanzverwaltung regelmäßig auch Unfallkosten - neben der Pauschale - anerkannt. (Niedersächsisches FG, 9 K 218/12) Wolfgang Büser/Auto-Reporter.NET
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