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BGH: Keine Erstattung von Zusatzkosten bei der Nacherfüllung im Kaufrecht
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Wenn ein Unternehmer eine mangelhafte Sache von einem anderen Unternehmer kauft, kann er im Rahmen seines Nacherfüllungsanspruches die Lieferung der mangelfreien Sache verlangen, jedoch nicht die Erstattung etwaiger Zusatzkosten. ... weiter lesen Quelle
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