Ramsauer: Bundesweite Kennzeichenmitnahme wird möglich

Kurzfassung: Ramsauer: Bundesweite Kennzeichenmitnahme wird möglichDas Bundeskabinett hat heute einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Neuregelung zugestimmt. Damit wird u.a. die Pflicht zur ...
[Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) - 22.05.2013] Ramsauer: Bundesweite Kennzeichenmitnahme wird möglich

Das Bundeskabinett hat heute einer von Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer vorgelegten Neuregelung zugestimmt. Damit wird u.a. die Pflicht zur Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei
Wohnsitz- oder Halterwechsel aufgehoben.
Ramsauer:
"Wir ermöglichen die bundesweite Mitnahme von Kfz-Kennzeichen. Wer umzieht - auch über die Ländergrenzen hinweg - kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten. Fahrzeughalter sparen dadurch Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut."
Mit der Neuregelung wird der Beschluss der Verkehrsministerkonferenz der Länder vom 18./19. April
2012 über die bundesweite Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnortwechsel umgesetzt. Bereits heute wird innerhalb einiger Länder entsprechend verfahren (z. B. Schleswig-Holstein, Hessen). Dies gilt sowohl für den Wechsel des Wohnortes als auch für den Halterwechsel. Das BMVBS hat deshalb vorgesehen, dass auch beim Verkauf eines Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk der neue Halter das Kennzeichen nicht umtauschen muss. Der Bundesrat muss der Neuregelung noch zustimmen.
Sie soll am 1. Juli 2014 in Kraft treten. Dann sind mit der Übernahme der Kfz-Steuer durch den Bund die nötigen Rahmenbedingungen geschaffen. Die Regelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung. Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort. 2012 wechselten 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. 5,4 Millionen Fahrzeuge wurden in einem anderen Zulassungsbezirk auf einen anderen Besitzer umgeschrieben.
Elektronisches Abmelden von Fahrzeugen
Mit der Neuregelung wird zudem der erste Schritt für eine internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen getan. Ab Mitte 2014 können Fahrzeuge über ein Internet-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bei der Zulassungsbehörde mithilfe von Sicherheitscodes (auf den Prüfplaketten der Kennzeichen sowie im
Fahrzeugschein) und des neuen Personalausweises abgemeldet werden. Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Als zweiter Schritt ist die internetbasierte Wiederzulassung durch den gleichen Fahrzeughalter vorgesehen. Weitere internetbasierte Zulassungsverfahren, etwa beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen, erfordern umfangreichere technische und verwaltungsinterne Umstellungen. Über diese soll zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.

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Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Die Aufgaben Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sind in einem Ministerium vereinigt. Das BMVBS ist damit das wichtigste Investitionsressort der Bundesregierung. Hier sind alle Zuständigkeiten des Bundes für verkehrliche und bauliche Infrastrukturen gebündelt: Bundesfernstraßen, Schienen- und Wasserwege, Städtebau, Stadtentwicklung und Raumordnung. Als herausragendes Innovationsministerium gibt das BMVBS Impulse für die Verkehrstechnologie und die Bauwirtschaft. In der Luftfahrt, in der Satellitennavigation, bei neuen Antrieben und Kraftstoffen, bei energiesparenden Bauweisen sorgen die Experten des Ministeriums für gute Rahmenbedingungen. Das Ministerium ist an den Standorten Berlin und Bonn mit insgesamt 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern tätig. Gemeinsam mit den nachgeordneten Behörden schaffen sie Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum und sozialen Zusammenhalt in Deutschland. Seit dem 22. 11. 2005 ist Wolfgang Tiefensee Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
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