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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhaft vorgenommene Kreuzbandplastik, LG Köln, Az. 25 O 311/11Kurzfassung: Streitgegenständlich ist eine ärztliche Behandlung der Klägerin aus den Jahren 2007/2008. Im Rahmen dieser stationären Behandlung erfolgte eine Operation am linken Kniegelenk im Hause der Beklagten. Diese Operation erfolgte nicht den Regeln der ärztlichen Heilkunst. Die Klägerin musste mehrere Revisionsoperationen über sich ergehen lassen und leidet bis heute unter Schmerzen.
[Ciper & Coll. - 22.05.2013] Landgericht Köln
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Kreuzbandplastik, LG Köln, Az. 25 O 311/11
Chronologie:
Streitgegenständlich ist eine ärztliche Behandlung der Klägerin aus den Jahren 2007/2008. Im Rahmen dieser stationären Behandlung erfolgte eine Operation am linken Kniegelenk im Hause der Beklagten. Diese Operation erfolgte nicht den Regeln der ärztlichen Heilkunst. Die Klägerin musste mehrere Revisionsoperationen über sich ergehen lassen und leidet bis heute unter Schmerzen.
Verfahren:
Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte einen Behandlungsfehler. Problematisch sei jedoch, einen vollständigen Kausalzusammenhang mit sämtlichen Schäden der Klägerin herzustellen. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Summe von 25.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Patient hat in einem Arzthaftungsprozess nicht nur den Behandlungsfehler zu beweisen, sondern auch dessen Kausalität für den eingetretenen Schaden. Kann er das nicht, verliert er den Prozess. Kann er den Beweis nur teilweise führen, raten Gerichte gerne den Parteien an, sich vergleichsweise zu einigen, so wie hier, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist.
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhaft vorgenommene Kreuzbandplastik, LG Köln, Az. 25 O 311/11
Chronologie:
Streitgegenständlich ist eine ärztliche Behandlung der Klägerin aus den Jahren 2007/2008. Im Rahmen dieser stationären Behandlung erfolgte eine Operation am linken Kniegelenk im Hause der Beklagten. Diese Operation erfolgte nicht den Regeln der ärztlichen Heilkunst. Die Klägerin musste mehrere Revisionsoperationen über sich ergehen lassen und leidet bis heute unter Schmerzen.
Verfahren:
Der vom Gericht bestellte Sachverständige bestätigte einen Behandlungsfehler. Problematisch sei jedoch, einen vollständigen Kausalzusammenhang mit sämtlichen Schäden der Klägerin herzustellen. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über eine pauschale Summe von 25.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Patient hat in einem Arzthaftungsprozess nicht nur den Behandlungsfehler zu beweisen, sondern auch dessen Kausalität für den eingetretenen Schaden. Kann er das nicht, verliert er den Prozess. Kann er den Beweis nur teilweise führen, raten Gerichte gerne den Parteien an, sich vergleichsweise zu einigen, so wie hier, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Irene Rist.
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Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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