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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nichterkennen eines intraoperativen Herzinfarktes, Hanseatisches OLG, Az. 1 U 25/10Kurzfassung: Der Kläger unterzog sich im Klinikum der Beklagten einer Mitralklappenoperation. Intraoperativ erlitt er einen Herzinfarkt, der seitens der behandelnden Ärzte nicht bemerkt wurde. Die postoperativ erhobenen Befunde waren auffällig und ließen auf einen Herzinfarkt schließen. Eine weitergehende Behandlung und eine engmaschige Kontrolle erfolgten trotzdem nicht. Erst drei Monate später stellten Mediziner in einer anderen Klinik aufgrund anhaltender Herzbeschwerden die unterlassene Diagnose fest.
[Ciper & Coll. - 24.05.2013] Hanseatisches Oberlandesgericht
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nichterkennen eines intraoperativen Herzinfarktes, Hanseatisches OLG, Az. 1 U 25/10
Chronologie:
Der Kläger unterzog sich im Klinikum der Beklagten einer Mitralklappenoperation. Intraoperativ erlitt er einen Herzinfarkt, der seitens der behandelnden Ärzte nicht bemerkt wurde. Die postoperativ erhobenen Befunde waren auffällig und ließen auf einen Herzinfarkt schließen. Eine weitergehende Behandlung und eine engmaschige Kontrolle erfolgten trotzdem nicht. Erst drei Monate später stellten Mediziner in einer anderen Klinik aufgrund anhaltender Herzbeschwerden die unterlassene Diagnose fest.
Verfahren:
Vor der Involvierung von Ciper & Coll. war erstinstanzlich eine andere Anwaltskanzlei beauftragt. Es kam zu einer Klageabweisung. Nach Mandatsübernahme durch Ciper & Coll. konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM erreichen, dass das Oberlandesgericht einen Vergleichsvorschlag im deutlich fünfstelligen Eurobereich unterbreitete.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen ist es oftmals sinnvoll, die erstinstanzlichen Entscheidungen in der Berufungsinstanz nochmals hinterfragen zu lassen, so wie hier. Ob es an der fehlenden Qualifikation der Untergerichte hapert, mag dahingestellt bleiben, die Erfahrung von versierten Arzthaftungsrechtlern zeigt jedoch immer wieder, dass OLG-Senate sich kritisch mit Urteilen von Erstinstanzen auseinandersetzen und diese revidieren.
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Nichterkennen eines intraoperativen Herzinfarktes, Hanseatisches OLG, Az. 1 U 25/10
Chronologie:
Der Kläger unterzog sich im Klinikum der Beklagten einer Mitralklappenoperation. Intraoperativ erlitt er einen Herzinfarkt, der seitens der behandelnden Ärzte nicht bemerkt wurde. Die postoperativ erhobenen Befunde waren auffällig und ließen auf einen Herzinfarkt schließen. Eine weitergehende Behandlung und eine engmaschige Kontrolle erfolgten trotzdem nicht. Erst drei Monate später stellten Mediziner in einer anderen Klinik aufgrund anhaltender Herzbeschwerden die unterlassene Diagnose fest.
Verfahren:
Vor der Involvierung von Ciper & Coll. war erstinstanzlich eine andere Anwaltskanzlei beauftragt. Es kam zu einer Klageabweisung. Nach Mandatsübernahme durch Ciper & Coll. konnte der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM erreichen, dass das Oberlandesgericht einen Vergleichsvorschlag im deutlich fünfstelligen Eurobereich unterbreitete.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen ist es oftmals sinnvoll, die erstinstanzlichen Entscheidungen in der Berufungsinstanz nochmals hinterfragen zu lassen, so wie hier. Ob es an der fehlenden Qualifikation der Untergerichte hapert, mag dahingestellt bleiben, die Erfahrung von versierten Arzthaftungsrechtlern zeigt jedoch immer wieder, dass OLG-Senate sich kritisch mit Urteilen von Erstinstanzen auseinandersetzen und diese revidieren.
Weitere Informationen
Ciper & Coll., Herr Dirk Ciper
schwanenmarkt 14, 40213 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211 556207; http://www.ciper.de
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