Aigner: 'Erhalt der Artenvielfalt ist überlebenswichtig'

Kurzfassung: Aigner: "Erhalt der Artenvielfalt ist überlebenswichtig" Globaler Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt eröffnet am Internationalen Tag der Biodiversität seinen ständigen Sitz in Bonn - Mehr als ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 22.05.2013] Aigner: "Erhalt der Artenvielfalt ist überlebenswichtig"

Globaler Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt eröffnet am Internationalen Tag der Biodiversität seinen ständigen Sitz in Bonn - Mehr als 760.000 genetische Muster aus aller Welt werden gesichert.
Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist ein wichtiger Baustein der Politik des Bundeslandwirtschaftsministeriums für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft. Daher unterstützt Bundesministerin Ilse Aigner die Arbeit des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt, der am heutigen Internationalen Tag der Biodiversität offiziell seinen neuen ständigen Dienstsitz in Bonn eröffnet hat. "Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Landwirtschaft benötigen wir eine große Vielfalt an Nutzpflanzen. Nur so können wir den globalen Herausforderungen im Kampf gegen Hunger und Klimawandel wirksam begegnen. Der Erhalt von Biodiversität ist also keinesfalls nur ein schöner Luxus, sondern eine überlebenswichtige Notwendigkeit. Wir investieren an der richtigen Stelle, wenn wir die Menschen vor Ort dabei unterstützen, die Vielfalt der Nutzpflanzen zu sichern und die Versorgung mit leistungsfähigem Saatgut zu verbessern", sagte Aigner am Mittwoch in Bonn.
Der Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt stellt die dauerhafte Erhaltung und Verfügbarkeit pflanzengenetischer Ressourcen sicher und leistet einen wichtigen Beitrag zur globalen Nahrungsmittelversorgung, indem er mehr als 760.000 genetische Muster aus aller Welt aufbewahrt und schützt. Das Material wird sowohl in Forschungseinrichtungen auf der ganzen Welt als auch in einem zentralen Sicherheitslager im ewigen Eis von Spitzbergen aufbewahrt. "Saatgut-Archive sind für den Schutz genetischer Ressourcen entscheidend. Wir setzen uns seit Jahren dafür ein, ein globales System zur Erhaltung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen aufzubauen. Der Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt ist zweifelsfrei einer der herausragenden Akteure im Kampf für den Erhalt unserer Artenvielfalt. Deshalb freue ich mich, dass der Fonds entschieden hat, sich in Bonn anzusiedeln", sagte Aigner.
Nach Angaben der UN-Welternährungsorganisation FAO sind in den vergangenen 100 Jahren etwa drei Viertel aller Kulturpflanzen unwiederbringlich verloren gegangen. Einrichtungen wie der Treuhandfonds tragen dazu bei, diese Entwicklung zu stoppen. "Die Pflanzen- und Sortenvielfalt ist wichtiger Teil unseres kulturellen Erbes und für unser Ökosystem von großer Bedeutung. Sie ist aber auch die Basis für die Weiterentwicklung unserer Landwirtschaft und für den Kampf gegen Hunger und Klimawandel. Deshalb werden wir unser Engagement für die Rettung dieser wertvollen Ressourcen national und international weiter fortsetzen", sagte Aigner. Darüber hinaus sprach sie sich erneut klar gegen die Patentierung von gezüchteten landwirtschaftlichen Nutzpflanzen aus. "Verfügbarkeit von Nutzpflanzen bedeutet nicht nur, dass die Arten als solche erhalten bleiben. Auch der Zugang zu den genetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft muss weiterhin für alle offen stehen. Das dürfen auch Patente nicht verhindern."
Bereits 2007 hatte das Bundeslandwirtschaftsministerium eine Strategie für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt für die Ernährung, für Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft formuliert. Diese Strategie wird gemeinsam mit den wichtigsten Akteuren im Rahmen spezifischer Fachprogramme umgesetzt. Konkrete Maßnahmen für den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft werden auch durch die "Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz" (GAK) gefördert. Weiterhin unterstützt das Bundeslandwirtschaftsministerium die Suche nach innovativen Lösungen mit der Förderung entsprechender Modell- und Demonstrationsvorhaben.
Hintergrundinformation zum Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt
Der Globale Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt (Global Crop Diversity Trust) wurde 2004 als international unabhängige, mit den Vereinten Nationen verbundene Organisation nach internationalem Recht gegründet. Bei seiner Arbeit verfolgt er international vereinbarte, wissenschaftlich fundierte Strategien zur Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen. Diese Strategien werden zwischen den Mitgliedsländern und Geberländern des Fonds sowie insbesondere mit dem Internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft und der FAO-Kommission für genetische Ressourcen abgestimmt. Die Arbeiten werden aus dem Stiftungsvermögen des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt unterstützt. Das Bundeslandwirtschaftsministerium war von Beginn an am Treuhandfonds beteiligt. Bis heute hat Deutschland über sieben Millionen Euro zu dessen Stiftungskapital beigetragen. Außerdem beteiligt sich Deutschland durch die Förderung konkreter Erhaltungsprojekte, beispielsweise zu Kartoffeln in Peru oder zu Futterpflanzen in Äthiopien.
Der Fonds ist eng in die Strukturen des Internationalen Saatgutvertrags eingebunden. Dieser Vertrag ist ein rechtsverbindliches multilaterales Abkommen im Rahmen der FAO zur Umsetzung der Vereinbarungen der Konvention über die Biologische Vielfalt. Die mittlerweile 128 Vertragsstaaten verpflichten sich, pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft langfristig zu erhalten und nachhaltig zu nutzen. Außerdem ermöglicht der Saatgutvertrag den Austausch von Saat- und Pflanzgut von derzeit 64 Kulturarten unter erleichterten Bedingungen.

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Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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