23.05.2013 09:45 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Wenn nach Eintritt des Erbfalles aus einem Mietverhältnis noch Forderungen gegen den Erblasser bestehen, soll eine Haftung des Erben lediglich in Höhe des Nachlasses möglich sein.
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Autor der Pressemeldung "BGH: Erbe muss möglicherweise nur im Rahmen des Nachlasses haften" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.