23.05.2013 09:54 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Anlegern von offenen Immobilienfonds stehen unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zu, so wohl das Landgericht Lübeck.
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Autor der Pressemeldung "Unter Umständen Schadensersatz bei offenen Immobilienfonds" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.