23.05.2013 09:55 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Umsatzsteuerrecht in Deutschland
Umsatzsteuerrecht in DeutschlandKurzfassung: Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die beim Austausch von Lieferungen oder sonstigen Leistungen anfällt. Deshalb fällt die Umsatzsteuer nahezu für jede Dienstleistung und bei jedem Produkt an.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 23.05.2013] GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die Umsatzsteuer ist eine Steuer, die auf nahezu jede Dienstleistung und jedes Produkt in Deutschland erhoben wird. Die Umsatzsteuer wird dabei von den Unternehmen an das Finanzamt abgeführt, allerdings letzten Endes von demjenigen, der beispielsweise eine Dienstleistung in Anspruch nimmt oder ein Produkt kauft, gezahlt. Damit ist die Umsatzsteuer eine indirekte Steuer, bei der der Steuerschuldner - also der Zahlungsverpflichtete - und der wirtschaftlich Belastete nicht identisch sind.
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer. Sie wird durch die Teilnahme am Leistungsaustausch ausgelöst. Außerdem ist die Umsatzsteuer eine Verbrauchssteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, wenn dieser ein entsprechendes Produkt konsumiert.
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das vom Dienstleistungsempfänger oder Käufer bezahlte Entgelt abzüglich der gezahlten Umsatzsteuer. In der Regel beträgt die Umsatzsteuer 19%, wobei teilweise eine Reduzierung möglich ist und sie dann nur 7% beträgt. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist unter Umständen ebenfalls möglich.
Im Rahmen des Veranlagungszeitraums der Umsatzsteuer ist zwischen der Soll- und der Ist-Besteuerung zu unterscheiden. Bei der Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig. Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung oder Lieferung erbracht wurde.
Soll-Besteuerung meint, dass es für die Entstehung nicht darauf ankommt, ob die Leistung oder Lieferung bereits tatsächlich bezahlt wurde. Ist-Besteuerung hingegen meint, dass die Umsatzsteuer erst in dem Zeitraum angemeldet werden muss, in dem sie tatsächlich vom Kunden gezahlt wurde. Hierfür ist ein Antrag beim Finanzamt zu stellen.
Das Umsatzsteuerrecht ist eine vielschichtige Materie und für einen Laien oft nicht zu überblicken. Den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer treffen vielerlei Pflichten und es gilt gewisse Fristen zu wahren. Deshalb sollten Unternehmen sich frühzeitig von einem im Umsatzsteuerrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt kann bei allen steuerrechtlichen Fragen beraten, sowie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten vertreten.
http://www.grprainer.com/Umsatzsteuer.html
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrssteuer. Sie wird durch die Teilnahme am Leistungsaustausch ausgelöst. Außerdem ist die Umsatzsteuer eine Verbrauchssteuer, weil sie den Endabnehmer belastet, wenn dieser ein entsprechendes Produkt konsumiert.
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das vom Dienstleistungsempfänger oder Käufer bezahlte Entgelt abzüglich der gezahlten Umsatzsteuer. In der Regel beträgt die Umsatzsteuer 19%, wobei teilweise eine Reduzierung möglich ist und sie dann nur 7% beträgt. Eine Befreiung von der Umsatzsteuer ist unter Umständen ebenfalls möglich.
Im Rahmen des Veranlagungszeitraums der Umsatzsteuer ist zwischen der Soll- und der Ist-Besteuerung zu unterscheiden. Bei der Umsatzsteuer ist grundsätzlich eine monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldung nötig. Grundsätzlich entsteht die Umsatzsteuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung oder Lieferung erbracht wurde.
Soll-Besteuerung meint, dass es für die Entstehung nicht darauf ankommt, ob die Leistung oder Lieferung bereits tatsächlich bezahlt wurde. Ist-Besteuerung hingegen meint, dass die Umsatzsteuer erst in dem Zeitraum angemeldet werden muss, in dem sie tatsächlich vom Kunden gezahlt wurde. Hierfür ist ein Antrag beim Finanzamt zu stellen.
Das Umsatzsteuerrecht ist eine vielschichtige Materie und für einen Laien oft nicht zu überblicken. Den umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer treffen vielerlei Pflichten und es gilt gewisse Fristen zu wahren. Deshalb sollten Unternehmen sich frühzeitig von einem im Umsatzsteuerrecht versierten Rechtsanwalt beraten lassen. Ein im Steuerrecht tätiger Rechtsanwalt kann bei allen steuerrechtlichen Fragen beraten, sowie bei Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden oder vor den Finanzgerichten vertreten.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com
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