25.05.2013 13:29 Uhr in Handel & Dienstleistungen von RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Anwaltliche Mediation bei den RVR Rechtsanwälten
Nachhaltige Konfliktlösung ohne unnötigen StreitKurzfassung: Auch beim Gesetzgeber ist unterdies die Erkenntnis angekommen, dass die Mediation der für beide Seiten vernünftigere Weg ist, um Auseinandersetzungen auf lange Sicht zu lösen. Mit dem sogenannten Mediationsgesetz vom 21.Juli 2012 ist die Vermittlung nun als Bedienung zur sanften Konfliktlösung rechtlich anerkannt.
[RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH - 25.05.2013] Jeder einzelne kann und sollte für sich selber abwägen, ob die konstruktive Mediation zur Konfliktlösung für einen selbst der passende Weg ist. Bei jedem Streit, sei es im Familienrecht, bei erbrechtlichen Auseinandersetzungen indes auch im Arbeitsleben, wo die Mediation bereits seit Jahrzehnten erfolgreich angewandt wird, ist die Mediation die bessere Alternative zum Streit!
Wo fortwährend Personen zusammenleben entstehen aus den unterschiedlichsten Gründen Konflikte. Eine wirkliche Lösung des Streits getreu einer Befriedung ist davon abhängig, ob es gelingt, einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und/oder Verletzungen der Emotionen, die zum Konflikt geführt haben, zu finden. Hierzu müssen Personen- und sachbezogene Ebenen (letzteres die Belangen) separiert und auseinander gehalten werden. Nur wenn das gelingt, kann eine ergebnisorientierte Ergebnis im Interesse beider Parteien erzielt werden.(sog. Harvard Konzept, Fisher, Ury, Getting to Yes, 1981)
In der Vermittlung wird der Streit nicht mit einen Mediator getreu eines Alles-oder Nichts Entscheidung "geregelt" oder mittels einen (faulen) Kompromiss überwunden, sondern mit Hilfe von Aufarbeitung der Gegensätzlichen Belangen mit Hilfe Erklärung der eigentlichen (hintergründigen) Interessen, aufgelöst. Dies kann für beide Parteien im Idealfall zu einer Win-win-Situation führen. Solche (Auf)-lösung kann kein außenstehender Dritter erbringen, sondern bloß die Beteiligten selber, da allein sie ihre Positionen kennen. Der Interessenausgleich führt häufig hierzu, dass aus dem Konflikt zwischen zwei Menschen sogar beide als Sieger hervorgehen.
Lösung mit Hilfe von Vermittlung?
Voraussetzung für die Mediation ist die Beteiligung aller am Konflikt Beteiligten an dem Prozess der Konfliktlösung. Dazu bedarf es der Bereitwilligkeit aller Beteiligten, sich aus freien Stücken mit dem Konflikt auseinander zu setzen. Dies setzt aber die Fähigkeit voraus, nicht nur die eigenen belangen kritisch zu untersuchen, sondern sich ergebnisoffen mit dem Aspekt der Konfliktpartei auseinander zu setzen und zu verhandeln.
Der anwaltliche Mediator muss die tatsächlichen Belange aus dem die vordergründigen Streitpunkten und liegenden Emotionalität herausfiltern und für die Vermittlung nutzbar machen. Dazu ist ein erfolgreicher Prozess des Zuhörens, des Einfühlens und der proffesionellen Betrachtung der Sichte notwendig. Folglich kann das Ergebnis nicht nur die Beseitigung der Konfliktgründe, sondern auch eine Aussicht zur Wiederaufnahme der früher gestörten Beziehung sein, aber eben auf einer neuen Ebene. Wie etwa eine positive Verständigung auf Elternebene.
Ist Mediation für jeden geeignet?
Fordern Sie von dem Konfliktgegner allein das, was Ihnen von Rechts wegen zusteht, dann sind Sie bei einem Rechtsanwalt bestens aufgehoben. Allein ein Richter wird Ihnen in letzter Instanz sagen können, was Ihnen nach dem Gesetz wirklich zusteht!
Wenn man sich aber vergegenwärtigen kann, z. B. im Interesse der eigenen Kinder mit dem ex-Partner nach der Trennung noch eine Elternbeziehung zu leben, auch wenn die eigentliche Ehe oder Bindung endgültig gescheitert ist, so sieht die Sachverhalt doch anders aus. Oder sofern es erdenklich oder gar wünschenswert ist, dass man mit den anderen Erben auch nach dem Erbstreit noch zuvorkommend verkehrt, dann ist die anwaltliche Vermittlung der präzise Weg für eine gemeinsame Lösung des Konflikts.
Test Mediation
Auf der Homepage der RVR Rechtsanwälte findet man einen kleinen Test und die dazugehörige Beantwortung mancher Fragen, Auskunft darüber geben kann, ob die Vermittlung für einen selbst eine gute Möglichkeit und der mögliche optimale Weg ist.
Weitere Informationen zu den Themen Anwalt Vermittlung, Mediator, Mediaton Stuttgart, faire Trennung oder auch Markenrecht erhält man ebenfalls auf der Website www.rvr.de - Anwalt Mediation.
Wo fortwährend Personen zusammenleben entstehen aus den unterschiedlichsten Gründen Konflikte. Eine wirkliche Lösung des Streits getreu einer Befriedung ist davon abhängig, ob es gelingt, einen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen und/oder Verletzungen der Emotionen, die zum Konflikt geführt haben, zu finden. Hierzu müssen Personen- und sachbezogene Ebenen (letzteres die Belangen) separiert und auseinander gehalten werden. Nur wenn das gelingt, kann eine ergebnisorientierte Ergebnis im Interesse beider Parteien erzielt werden.(sog. Harvard Konzept, Fisher, Ury, Getting to Yes, 1981)
In der Vermittlung wird der Streit nicht mit einen Mediator getreu eines Alles-oder Nichts Entscheidung "geregelt" oder mittels einen (faulen) Kompromiss überwunden, sondern mit Hilfe von Aufarbeitung der Gegensätzlichen Belangen mit Hilfe Erklärung der eigentlichen (hintergründigen) Interessen, aufgelöst. Dies kann für beide Parteien im Idealfall zu einer Win-win-Situation führen. Solche (Auf)-lösung kann kein außenstehender Dritter erbringen, sondern bloß die Beteiligten selber, da allein sie ihre Positionen kennen. Der Interessenausgleich führt häufig hierzu, dass aus dem Konflikt zwischen zwei Menschen sogar beide als Sieger hervorgehen.
Lösung mit Hilfe von Vermittlung?
Voraussetzung für die Mediation ist die Beteiligung aller am Konflikt Beteiligten an dem Prozess der Konfliktlösung. Dazu bedarf es der Bereitwilligkeit aller Beteiligten, sich aus freien Stücken mit dem Konflikt auseinander zu setzen. Dies setzt aber die Fähigkeit voraus, nicht nur die eigenen belangen kritisch zu untersuchen, sondern sich ergebnisoffen mit dem Aspekt der Konfliktpartei auseinander zu setzen und zu verhandeln.
Der anwaltliche Mediator muss die tatsächlichen Belange aus dem die vordergründigen Streitpunkten und liegenden Emotionalität herausfiltern und für die Vermittlung nutzbar machen. Dazu ist ein erfolgreicher Prozess des Zuhörens, des Einfühlens und der proffesionellen Betrachtung der Sichte notwendig. Folglich kann das Ergebnis nicht nur die Beseitigung der Konfliktgründe, sondern auch eine Aussicht zur Wiederaufnahme der früher gestörten Beziehung sein, aber eben auf einer neuen Ebene. Wie etwa eine positive Verständigung auf Elternebene.
Ist Mediation für jeden geeignet?
Fordern Sie von dem Konfliktgegner allein das, was Ihnen von Rechts wegen zusteht, dann sind Sie bei einem Rechtsanwalt bestens aufgehoben. Allein ein Richter wird Ihnen in letzter Instanz sagen können, was Ihnen nach dem Gesetz wirklich zusteht!
Wenn man sich aber vergegenwärtigen kann, z. B. im Interesse der eigenen Kinder mit dem ex-Partner nach der Trennung noch eine Elternbeziehung zu leben, auch wenn die eigentliche Ehe oder Bindung endgültig gescheitert ist, so sieht die Sachverhalt doch anders aus. Oder sofern es erdenklich oder gar wünschenswert ist, dass man mit den anderen Erben auch nach dem Erbstreit noch zuvorkommend verkehrt, dann ist die anwaltliche Vermittlung der präzise Weg für eine gemeinsame Lösung des Konflikts.
Test Mediation
Auf der Homepage der RVR Rechtsanwälte findet man einen kleinen Test und die dazugehörige Beantwortung mancher Fragen, Auskunft darüber geben kann, ob die Vermittlung für einen selbst eine gute Möglichkeit und der mögliche optimale Weg ist.
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Weitere Informationen
RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Herr Thomas Kärcher
Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart, Deutschland
Tel.: 0711 / 166640; http://www.rvr.de/rvr/2/Familienrecht-Erbrecht-Unternehmensnachfolge.html
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Autor der Pressemeldung "Anwaltliche Mediation bei den RVR Rechtsanwälten" ist RVR Rechtsanwälte Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, vertreten durch Thomas Kärcher.