27.05.2013 10:28 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Als Bauherr wird bezeichnet, wer für eigene oder fremde Rechnung selbst oder durch Dritte ein Bauvorhaben ausführen lässt und für dieses rechtlich und wirtschaftlich verantwortlich ist.
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Herr M Rainer
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Autor der Pressemeldung "Rechte und Pflichten eines Bauherrn" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.