28.05.2013 09:31 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Nach dem allgemeinen Schöpfungsgrundsatz im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG) ist zu beurteilen, ob und in welchem Umfang jemand Urheber eines Filmes ist.
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Die Pressemeldung "Schöpferischer Beitrag begründet Urheberrecht an Filmen" unterliegt dem Urheberrecht.
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Autor der Pressemeldung "Schöpferischer Beitrag begründet Urheberrecht an Filmen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.