28.05.2013 13:51 Uhr in Computer & Internet von HS - Hamburger Software
Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS macht seine Kunden ELStAM-fit
Kurzfassung: Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS macht seine Kunden ELStAM-fit Für mehrere tausend Anwender der Lohnsoftware von HS - Hamburger Software (HS) startet in Kürze der Abruf der Elekt ...
[HS - Hamburger Software - 28.05.2013] Elektronische Lohnsteuerkarte: Softwarehersteller HS macht seine Kunden ELStAM-fit
Für mehrere tausend Anwender der Lohnsoftware von HS - Hamburger Software (HS) startet in Kürze der Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Der Hersteller hat die entsprechenden Funktionen in seine Lösungen integriert und nun - nach einer mehrmonatigen Pilotphase - freigegeben.
Die Pappkarte hat ausgedient: Spätestens mit der Dezember-Abrechnung 2013 müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie zum Beispiel die Steuerklasse und Freibeträge, elektronisch aus einer zentralen Datenbank abrufen und zur Berechnung der Entgelte anwenden. Der Softwarehersteller HS hat das neue Verfahren in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Pilotkunden sowie im eigenen Haus getestet. In Kürze wird das Unternehmen den Anwendern seiner Lohnsoftware einen neuen Programmstand mit den ELStAM-Funktionen zur Verfügung stellen. "Unmittelbar nach der Installation haben unsere Kunden die Möglichkeit, die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale komfortabel abzurufen. Ihren Verfahrensstart können sie bis Dezember individuell festlegen, sodass er optimal zu den organisatorischen Abläufen passt", sagt Produktmanager Christian Seifert.
Zwingend erforderlich: gültiges ELSTER-Zertifikat
Bevor sie in das ELStAM-Verfahren einsteigen, müssen Arbeitgeber allerdings sicherstellen, dass sie ein auf ihre aktuelle Steuernummer registriertes ELSTER-Zertifikat verwenden - denn nur dann ist ein Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale möglich. Besonders aufmerksam sollten hier Arbeitgeber in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sein. Der Grund: In diesen Ländern wurden in den vergangenen Jahren neue Steuernummern vergeben. "Auch Unternehmen, die bereits Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen mit Hilfe eines ELSTER-Zertifikats versenden, müssen daher überpüfen, ob ihre aktuelle Steuernummer mit der beim letzten ELSTER-Zertifizierungsverfahren verwendeten Steuernummer übereinstimmt", so Christian Seifert. Dies können Arbeitgeber leicht in Erfahrung bringen, indem sie sich mit ihrem ELSTER-Zertifikat im ElsterOnline-Portal einloggen. Auf der Startseite des Benutzerkontos finden sie die Steuernummer, unter der das Zertifikat registriert ist. Weicht diese von der aktuellen Steuernummer ab, muss ein neues ELSTER-Zertifikat beantragt werden.
http://www.hamburger-software.de/elster-zertifikat
Für mehrere tausend Anwender der Lohnsoftware von HS - Hamburger Software (HS) startet in Kürze der Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM). Der Hersteller hat die entsprechenden Funktionen in seine Lösungen integriert und nun - nach einer mehrmonatigen Pilotphase - freigegeben.
Die Pappkarte hat ausgedient: Spätestens mit der Dezember-Abrechnung 2013 müssen Arbeitgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale ihrer Beschäftigten, wie zum Beispiel die Steuerklasse und Freibeträge, elektronisch aus einer zentralen Datenbank abrufen und zur Berechnung der Entgelte anwenden. Der Softwarehersteller HS hat das neue Verfahren in den vergangenen Monaten gemeinsam mit Pilotkunden sowie im eigenen Haus getestet. In Kürze wird das Unternehmen den Anwendern seiner Lohnsoftware einen neuen Programmstand mit den ELStAM-Funktionen zur Verfügung stellen. "Unmittelbar nach der Installation haben unsere Kunden die Möglichkeit, die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale komfortabel abzurufen. Ihren Verfahrensstart können sie bis Dezember individuell festlegen, sodass er optimal zu den organisatorischen Abläufen passt", sagt Produktmanager Christian Seifert.
Zwingend erforderlich: gültiges ELSTER-Zertifikat
Bevor sie in das ELStAM-Verfahren einsteigen, müssen Arbeitgeber allerdings sicherstellen, dass sie ein auf ihre aktuelle Steuernummer registriertes ELSTER-Zertifikat verwenden - denn nur dann ist ein Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale möglich. Besonders aufmerksam sollten hier Arbeitgeber in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt sein. Der Grund: In diesen Ländern wurden in den vergangenen Jahren neue Steuernummern vergeben. "Auch Unternehmen, die bereits Lohnsteuer-Anmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen mit Hilfe eines ELSTER-Zertifikats versenden, müssen daher überpüfen, ob ihre aktuelle Steuernummer mit der beim letzten ELSTER-Zertifizierungsverfahren verwendeten Steuernummer übereinstimmt", so Christian Seifert. Dies können Arbeitgeber leicht in Erfahrung bringen, indem sie sich mit ihrem ELSTER-Zertifikat im ElsterOnline-Portal einloggen. Auf der Startseite des Benutzerkontos finden sie die Steuernummer, unter der das Zertifikat registriert ist. Weicht diese von der aktuellen Steuernummer ab, muss ein neues ELSTER-Zertifikat beantragt werden.
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