30.05.2013 09:34 Uhr in Wirtschaft & Finanzen und in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Haben die Ehegatten weder einen Ehevertrag geschlossen, noch einen besonderen Güterstand gewählt, so leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
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Autor der Pressemeldung "Der Zugewinnausgleich bei der Ehescheidung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.