31.05.2013 09:02 Uhr in Gesellschaft & Familie von Grüne Fraktion Landtag Brandenburg
Keine Ausflüchte mehr - Flugroutenverfahren muss auf den Prüfstand
Kurzfassung: Keine Ausflüchte mehr - Flugroutenverfahren muss auf den PrüfstandNach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland aufgrund von Verstößen gegen europäische Umweltb ...
[Grüne Fraktion Landtag Brandenburg - 31.05.2013] Keine Ausflüchte mehr - Flugroutenverfahren muss auf den Prüfstand
Nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland aufgrund von Verstößen gegen europäische Umweltbestimmungen bei der Flugroutenausweisung am Flughafen BER hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, gefordert, das gesamte Flugroutenverfahren neu auf den Prüfstand zu stellen.
,,Das Vertragsverletzungsverfahren ist das Ergebnis des chaotischen deutschen Planungsrechts und dem Umstand geschuldet, dass bei uns die Genehmigungsverfahren für die Flughafenbauten und für die Flugrouten völlig getrennt voneinander ablaufen. Dass die fehlende Überprüfung europäischer Bestimmungen zu Vogelschutzgebieten und FFH-Schutzgebieten im Flugroutenverfahren zu Beanstandungen führen wird, war abzusehen. Doch den Kopf in den Sand zu stecken oder mit Ausflüchten zu reagieren, bringt nichts. Das gesamte Flugroutenverfahren für den BER muss nun erneut auf den Prüfstand.'
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Fraktion im Brandenburger Landtag
Am Havelblick 8, 14473 Potsdam
Tobias Arbinger
Pressesprecher
Tel.: 0331 9661706
Fax.: 0331 9661702
tobias.arbinger@gruene-fraktion.brandenburg.de
www.gruene-fraktion.brandenburg.de
Nach der Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU gegen Deutschland aufgrund von Verstößen gegen europäische Umweltbestimmungen bei der Flugroutenausweisung am Flughafen BER hat der Fraktionsvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AXEL VOGEL, gefordert, das gesamte Flugroutenverfahren neu auf den Prüfstand zu stellen.
,,Das Vertragsverletzungsverfahren ist das Ergebnis des chaotischen deutschen Planungsrechts und dem Umstand geschuldet, dass bei uns die Genehmigungsverfahren für die Flughafenbauten und für die Flugrouten völlig getrennt voneinander ablaufen. Dass die fehlende Überprüfung europäischer Bestimmungen zu Vogelschutzgebieten und FFH-Schutzgebieten im Flugroutenverfahren zu Beanstandungen führen wird, war abzusehen. Doch den Kopf in den Sand zu stecken oder mit Ausflüchten zu reagieren, bringt nichts. Das gesamte Flugroutenverfahren für den BER muss nun erneut auf den Prüfstand.'
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