31.05.2013 10:17 Uhr in Gesellschaft & Familie von Deutscher Bundestag
Kinderkommission zum Internationalen Kindertag am 1. Juni
Kurzfassung: Kinderkommission zum Internationalen Kindertag am 1. JuniDer 1. Juni wurde im Jahr 1950 in der DDR zum Kindertag ausgerufen, der für die Kinder schon damals ein besonderes Ereignis darstellte. In der ...
[Deutscher Bundestag - 31.05.2013] Kinderkommission zum Internationalen Kindertag am 1. Juni
Der 1. Juni wurde im Jahr 1950 in der DDR zum Kindertag ausgerufen, der für die Kinder schon damals ein besonderes Ereignis darstellte. In der Bundesrepublik wurde seit 1954 mit der Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen der Weltkindertag am 20. September begangen. Beide Tage hatten und haben zum Ziel, die Kinderrechte stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen und haben deshalb auch heute noch ihre Berechtigung.
Es ist daher nur gut und richtig, gute Traditionen wie diese weiterzupflegen und in Deutschland zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder in den Fokus zu nehmen. Die Kinder wird es freuen, so kommen sie zweimal im Jahr in den Genuss von Kinderfesten mit buntem Spiel- und Spaßprogramm und erfahren auf spielerische Weise ihre Rechte.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt daher auch die zahlreichen Initiativen und Aktionen, die rund um den 1. Juni in allen größeren Städten stattfinden.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer: "Die Kinderrechte sind seit der Einsetzung der Kinderkommission vor nunmehr 25 Jahren zentrales Thema ihrer Arbeit. Es ist schön, dass sie auch zwei Mal im Jahr zum Kindertag im Mittelpunkt stehen. Um Kinderrechte zu stärken, setzt sich die Kinderkommission u.a. dafür ein, dass sie auch im Grundgesetz genannt und berücksichtigt werden."
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Der 1. Juni wurde im Jahr 1950 in der DDR zum Kindertag ausgerufen, der für die Kinder schon damals ein besonderes Ereignis darstellte. In der Bundesrepublik wurde seit 1954 mit der Erklärung der Rechte des Kindes der Vereinten Nationen der Weltkindertag am 20. September begangen. Beide Tage hatten und haben zum Ziel, die Kinderrechte stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu bringen und haben deshalb auch heute noch ihre Berechtigung.
Es ist daher nur gut und richtig, gute Traditionen wie diese weiterzupflegen und in Deutschland zweimal im Jahr die Anliegen der Kinder in den Fokus zu nehmen. Die Kinder wird es freuen, so kommen sie zweimal im Jahr in den Genuss von Kinderfesten mit buntem Spiel- und Spaßprogramm und erfahren auf spielerische Weise ihre Rechte.
Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages begrüßt daher auch die zahlreichen Initiativen und Aktionen, die rund um den 1. Juni in allen größeren Städten stattfinden.
Die Vorsitzende der Kinderkommission, Beate Walter-Rosenheimer: "Die Kinderrechte sind seit der Einsetzung der Kinderkommission vor nunmehr 25 Jahren zentrales Thema ihrer Arbeit. Es ist schön, dass sie auch zwei Mal im Jahr zum Kindertag im Mittelpunkt stehen. Um Kinderrechte zu stärken, setzt sich die Kinderkommission u.a. dafür ein, dass sie auch im Grundgesetz genannt und berücksichtigt werden."
Deutscher Bundestag
Presse und Kommunikation, PuK 1
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-37171, Fax +49 30 227-36192
www.bundestag.de, pressereferat@bundestag.de
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Weitere Informationen
Weitere Meldungen dieses Unternehmens
08.12.2015 Öffentliche Sitzung des Innenausschusses
Pressefach abonnieren
via RSS-Feed abonnieren
via E-Mail abonnieren
Drucken
Weiterempfehlen
PDF
Schlagworte
https://www.prmaximus.de/pressefach/deutscher-bundestag-pressefach.html
Die Pressemeldung "Kinderkommission zum Internationalen Kindertag am 1. Juni" unterliegt dem Urheberrecht.
Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors.
Autor der Pressemeldung "Kinderkommission zum Internationalen Kindertag am 1. Juni" ist Deutscher Bundestag, vertreten durch .